Gremiensemester: Unterschied zwischen den Versionen

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Gremiensemester sind Würdigungen für gewählte studentische Mitglieder, welche in Gremien tätig waren. Für jede Legislatur bekommt man ein Gremiensemester. Für ein Mehrjähriges Angagement 3 Gremiensemester, was auch die maximal Ausschüttung ist.
Gremiensemester ist die gebräuchliche, aber nicht solche irgendwo benannte, Bezeichnung der besonderen Behandlung der Studienzeit von Studentinnen und Studenten, die an der Selbstverwaltung mitgewirkt haben.
Früher verlängerten die Gremiensemester die Regelstudienzeit, wofür der jeweilige Student auch länger BAföG bekam. Nach dem SächsHSG wird die Fachsemesterzahl pro Gremiensemester um ein Semester angehalten.


An unserer Hochschule kann man derzeit jedes Semester ein vorhandenes Gremiensemester anrechnen. Folgender Ablauf ist zu beachten;
Es gibt [[kss:Mitwirkungsberatung | weitere Erleichterungen für das Studium]] durch die Mitwirkung.


# Rückmelden durch Überweisung oder am Automat
== Unterschiede ==
# keinen Immabogen ziehen
* [[Nichtanrechnung der Studienzeit]] (gemäß [[Nichtanrechnung der Studienzeit#Grundlage|Anspruchsgrundlage im SächsHSG]])
# bestätigten Antrag zur Anerkennung von Gremiensemestern im Studentensekretariat vorlegen
* [[kss:Mitwirkungsberatung#Förderung gemäß BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus | BAföG über die Förderungshöchstdauer hinaus]] (gemäß [[BAföG]])
# angepasste Immabescheinigung abholen


== Siehe auch ==
* [[Bestätigung der Mitwirkung]]
* [[Prozess Erstellung und Versand Mitwirkungsbestätigung]]
[[Kategorie:Soziales]]
[[Kategorie:Gremienvorzug]]
[[Kategorie:Gremienvorzug]]

Aktuelle Version vom 19. Januar 2021, 12:20 Uhr

Gremiensemester ist die gebräuchliche, aber nicht solche irgendwo benannte, Bezeichnung der besonderen Behandlung der Studienzeit von Studentinnen und Studenten, die an der Selbstverwaltung mitgewirkt haben.

Es gibt weitere Erleichterungen für das Studium durch die Mitwirkung.

Unterschiede[Bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten]