Bearbeiten von „Grundordnung HTW Dresden/Dokument“
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# Die Hochschule gliedert sich in Fakultäten, Zentrale Einrichtungen und die Hochschulverwaltung. Die Gliederung ist dem Organigramm zu entnehmen, welches das Rektorat beschließt. | # Die Hochschule gliedert sich in Fakultäten, Zentrale Einrichtungen und die Hochschulverwaltung. Die Gliederung ist dem Organigramm zu entnehmen, welches das Rektorat beschließt. | ||
# Die Hochschule führt ein Dienstsiegel. | # Die Hochschule führt ein Dienstsiegel. | ||
=== § 2 Angehörige === | === § 2 Angehörige === |