Bearbeiten von „Grundordnung HTW Dresden/Dokument“
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# Der Fakultätsrat gibt sich eine Geschäftsordnung und führt mindestens Beschlussprotokolle. | # Der Fakultätsrat gibt sich eine Geschäftsordnung und führt mindestens Beschlussprotokolle. | ||
=== § 16 Dekan und Prodekan === | === § 16 Dekan und Prodekan === | ||
# In jeder Fakultät wird auf Vorschlag des Dekans ein Prodekan vom Fakultätsrat gewählt. | # In jeder Fakultät wird auf Vorschlag des Dekans ein Prodekan vom Fakultätsrat gewählt. | ||
# Dekan und Prodekan üben ihr Amt nebenberuflich aus. Der Dekan erhält eine Entlastung von Lehrverpflichtungen, deren Umfang in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelungen vom Rektorat festgelegt wird. | # Dekan und Prodekan üben ihr Amt nebenberuflich aus. Der Dekan erhält eine Entlastung von Lehrverpflichtungen, deren Umfang in Übereinstimmung mit den einschlägigen Regelungen vom Rektorat festgelegt wird. |