Bearbeiten von „Härtefallausschuss“
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Der [[Härtefallausschuss]] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]], kurz [[HFA]], ist das Organ für die Befassung von [[Härtefall|Härtefällen]]. | Der [[Härtefallausschuss]] der [[Studentinnen- und Studentenschaft]], kurz [[HFA]], ist das Organ für die Befassung von [[Härtefall|Härtefällen]]. | ||
== Grundlage | == Grundlage == | ||
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Bewusst wurde der [[Härtefallausschuss]], ähnlich wie der [[Wahlausschuss]], mit dem Charakter eines [[Organ der Studentinnen- und Studentenschaft|Organs der Studentinnen- und Studentenschaft]] versehen, um auf Augenhöhe mit dem [[StuRa]] selbst zu sein. Praktisch soll der [[Härtefallausschuss]] bei seinen Entscheidungen frei vom [[StuRa]] sein und ihm auch zu Einzelfallentscheidungen nicht rechenschaftspflichtig sein. | Bewusst wurde der [[Härtefallausschuss]], ähnlich wie der [[Wahlausschuss]], mit dem Charakter eines [[Organ der Studentinnen- und Studentenschaft|Organs der Studentinnen- und Studentenschaft]] versehen, um auf Augenhöhe mit dem [[StuRa]] selbst zu sein. Praktisch soll der [[Härtefallausschuss]] bei seinen Entscheidungen frei vom [[StuRa]] sein und ihm auch zu Einzelfallentscheidungen nicht rechenschaftspflichtig sein. | ||
== | == Entstehung == | ||
Es gab mehrere Gründe für die Bemühungen zur Schaffungen eines [[Härtefallausschuss]]es. | |||
* Höhe des [[Semesterbeitrag]]es mit der Einführung des [[sachsenweites Semesterticket|sachsenweiten Semestertickets]] | |||
* "allgemeiner" Sozialfond | |||
* … | |||
* | |||
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== Siehe auch == | == Siehe auch == |