Härtefallausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Zentral war eigentlich das Schaffen einer Art Fond für [[Studentinnen und Studenten]], die wegen finanziellen Notlagen die Zahlung des [[Semesterbeitrag]]es nicht bewältigen können. Formal können (beziehungsweise müssten) all diese wegen der mangelnden Begleichung des Beitrages [[Exmatrikulation|exmatrikuliert]] werden.
Zentral war eigentlich das Schaffen einer Art Fond für [[Studentinnen und Studenten]], die wegen finanziellen Notlagen die Zahlung des [[Semesterbeitrag]]es nicht bewältigen können. Formal können (beziehungsweise müssten) all diese wegen der mangelnden Begleichung des Beitrages [[Exmatrikulation|exmatrikuliert]] werden.


Mit der [[website.plone-3:stura/referate/verwaltung/seticket/nachrichten/10-05-18_sachsenweite-erweiterung/|Erweiterung zum sachsenweiten Semesterticket]] ab dem [[WiSe]] 2010 wurde der [[Semesterbeitrag]] auf über 200 € (173,10 € auf 207,00 €) erhöht. Die damaligen [[Sprecherinnen und Sprecher]] ([[RSR]]) hatten den Anspruch, ferner fühlten sie sich in Verantwortung, dass diese Entwicklung nicht zur Belastung beim Leben von uns [[Studentinnen und Studenten]] wegen finanziellen Belangen führen darf. Daher sollte, im Sinne der Erfüllung der Aufgabe zur wirtschaftlichen Selbsthilfe (usw.), der Anlass für das Schaffen einer neue Dimension der [[studentische Selbstverwaltung | studentischen Selbstverwaltung]] an unserer [[HTW Dresden]].
Mit der [[website.plone-3:stura/referate/verwaltung/seticket/nachrichten/10-05-18_sachsenweite-erweiterung/|Erweiterung zum sachsenweiten Semesterticket]] ab dem [[WiSe]] 2010 wurde der [[Semesterbeitrag]] auf über 200 € (173,10 € auf 207,00 €) erhöht. Die damaligen [[Sprecherinnen und Sprecher]] ([[RSR]]) hatten den Anspruch, ferner fühlten sie sich in Verantwortung, dass diese Entwicklung nicht zur Belastung beim Leben von uns [[Studentinnen und Studenten]] wegen finanziellen Belangen führen darf. Daher sollte, im Sinne der Erfüllung der Aufgabe zur wirtschaftlichen Selbsthilfe (usw.), der Anlass für das Schaffen einer neue Dimension der [[studentische Selbstverwaltung | studentischen Selbstverwaltung]] an unserer [[HTW Dresden]]. [[JoSch]] nahm sich der Bewältigung dieser Idee an und so wurde ein Härtefallordnung/Dokument]] erarbeitet. 
 
[[website.plone-3:stura/sitzungen/2010/10-06-30/protokoll_10-06-30_stura-sitzung | 2010-06-30 (18. Sitzung StuRa 2010)]] beschloss der StuRa die Verabschiedung und das Inkraftsetzen der [[Ordnung]].
 
Zur Einführung gab es bei den Aktiven maßgebliche Bedenken hinsichtlich der
 
Zur Einführung, mit Wirkung für den [[Semesterbeitrag]] des [[WiSe]] 2010, gab es bei den Aktiven maßgebliche Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Sauberkeit der [[Härtefallordnung]]. Um womöglich kurzfristig handeln zu können und mögliche Fehler unverzüglich beseitigen zu können, ließen sich sich die [[Sprecherinnen und Sprecher]] durch ein Meinungsbild vor der Verabschiedung einen Eindruck geben, dass es in Ordnung wäre die Ordnung auch kurzfristig (während der vorlesungsfreien Zeit) anzupassen. Wie auch zur Beschlussfassung erwähnt, wurde eine rechtliche Prüfung durch Kräfte aus der [[Hochschulverwaltung]] angestrebt. Dazu sollte die [[Referentin oder Referent Rechtsangelegenheiten und Studienreform HTW Dresden | Referentin Rechtsangelegenheiten]] über [[Kanzlerin oder Kanzler HTW Dresden|Kanzlerin]] bei der [[Hochschulleitung]] angefragt werden. Im Rahmen der Amtsübergabe an die nachfolgende Legislatur (2011), musste die Aufgabe zur noch ausstehende Prüfung durch die [[Hochschulverwaltung]], weitergegeben werden. Zum [[KoSe]], was damals erstmalig stattfand, wurde erklärt, dass dies noch bei und an der [[Kanzlerin oder Kanzler HTW Dresden|Kanzlerin]] hängen würde.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 7. Juni 2015, 08:35 Uhr

Der Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft, kurz HFA, ist das Organ für die Befassung von Härtefällen.

Grundlage

Existenz vom Härtefallausschuss

Der Härtefallausschuss ist durch den StuRa mit dem Inkraftsetzen einer Härtefallordnung geschaffen wurden.

Es gibt keine Verpflichtung, etwa durch Gesetz, dass es einen Härtefallausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft geben muss.

Etwa beim Wahlausschuss der Studentinnen- und Studentenschaft ist das anders, da es dort eine verpflichtende Wahlausschuss#Grundlage gibt.

Bewusst wurde der Härtefallausschuss, ähnlich wie der Wahlausschuss, mit dem Charakter eines Organs der Studentinnen- und Studentenschaft versehen, um auf Augenhöhe mit dem StuRa selbst zu sein. Praktisch soll der Härtefallausschuss bei seinen Entscheidungen frei vom StuRa sein und ihm auch zu Einzelfallentscheidungen nicht rechenschaftspflichtig sein.

Entstehung

Es gab mehrere Gründe für die Bemühungen zur Schaffungen eines Härtefallausschusses.

Zentral war eigentlich das Schaffen einer Art Fond für Studentinnen und Studenten, die wegen finanziellen Notlagen die Zahlung des Semesterbeitrages nicht bewältigen können. Formal können (beziehungsweise müssten) all diese wegen der mangelnden Begleichung des Beitrages exmatrikuliert werden.

Mit der Erweiterung zum sachsenweiten Semesterticket ab dem WiSe 2010 wurde der Semesterbeitrag auf über 200 € (173,10 € auf 207,00 €) erhöht. Die damaligen Sprecherinnen und Sprecher (RSR) hatten den Anspruch, ferner fühlten sie sich in Verantwortung, dass diese Entwicklung nicht zur Belastung beim Leben von uns Studentinnen und Studenten wegen finanziellen Belangen führen darf. Daher sollte, im Sinne der Erfüllung der Aufgabe zur wirtschaftlichen Selbsthilfe (usw.), der Anlass für das Schaffen einer neue Dimension der studentischen Selbstverwaltung an unserer HTW Dresden. JoSch nahm sich der Bewältigung dieser Idee an und so wurde ein Härtefallordnung/Dokument]] erarbeitet.

2010-06-30 (18. Sitzung StuRa 2010) beschloss der StuRa die Verabschiedung und das Inkraftsetzen der Ordnung.

Zur Einführung gab es bei den Aktiven maßgebliche Bedenken hinsichtlich der

Zur Einführung, mit Wirkung für den Semesterbeitrag des WiSe 2010, gab es bei den Aktiven maßgebliche Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Sauberkeit der Härtefallordnung. Um womöglich kurzfristig handeln zu können und mögliche Fehler unverzüglich beseitigen zu können, ließen sich sich die Sprecherinnen und Sprecher durch ein Meinungsbild vor der Verabschiedung einen Eindruck geben, dass es in Ordnung wäre die Ordnung auch kurzfristig (während der vorlesungsfreien Zeit) anzupassen. Wie auch zur Beschlussfassung erwähnt, wurde eine rechtliche Prüfung durch Kräfte aus der Hochschulverwaltung angestrebt. Dazu sollte die Referentin Rechtsangelegenheiten über Kanzlerin bei der Hochschulleitung angefragt werden. Im Rahmen der Amtsübergabe an die nachfolgende Legislatur (2011), musste die Aufgabe zur noch ausstehende Prüfung durch die Hochschulverwaltung, weitergegeben werden. Zum KoSe, was damals erstmalig stattfand, wurde erklärt, dass dies noch bei und an der Kanzlerin hängen würde.

Siehe auch