Härtefallordnung: Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Härtefallordnung/Dokument | aktuelle Arbeitsfassung]]
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[[Kategorie:Ordnung]]
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[[Kategorie:Soziales]]
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[[Kategorie:Ausgaben]]
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Version vom 23. Juni 2010, 10:13 Uhr

Die Härtefallordnung (Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz HFO, dient zur sozialpolitischen Unterstützung wirtschaftlich und sozial hilfsbedürftiger Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft in Hinsicht auf die Zahlung der Beiträge. Somit wird die angemessene Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse gemäß § 29 Absatz 1 Satz 4 SächsHSG beim Maß der Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen gemäß der BO sichergestellt.

Grundlage

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