Härtefallordnung

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Härtefallordnung (Härtefallordnung der Studentinnen- und Studentenschaft der HTW Dresden), kurz HärteO, dient zur sozialpolitischen Unterstützung wirtschaftlich und sozial hilfsbedürftiger Mitglieder der Studentinnen- und Studentenschaft in Hinsicht auf die Zahlung der Beiträge. Somit wird die angemessene Berücksichtigung der sozialen Verhältnisse gemäß § 29 Absatz 1 Satz 4 SächsHSG beim Maß der Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen gemäß der BO sichergestellt.

Grundlage

Versionen

Siehe auch