Bearbeiten von „Härtefallordnung/Begründung

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=== § 4 Zusammensetzung des Härtefallausschusses ===
=== § 4 Zusammensetzung des Härtefallausschusses ===
# Drei Personen ist die kleinstmögliche Anzahl bei gleichzeitiger gegenseitiger Kontrollmöglichkeit zur Verhinderung von Missbrauch. Das gewählte Mitglied des StuRa soll die Anbindung des Härtefallauschusses an den StuRa sicherstellen. Die anderen Mitglieder können StudentInnen sein, welche so einer Gremientätigkeit nachgehen. Natürlich dürfen sich auch Hochschullehrer in der studentischen Vertretung engagieren. Hierbei sei auf ein eventuelles Machtgefälle vom Hochschullehrer zum Antragstellenden hingewiesen.
# Drei Personen ist die kleinstmögliche Anzahl bei gleichzeitiger gegenseitiger Kontrollmöglichkeit zur Verhinderung von Missbrauch. Das gewählte Mitglied des StuRa soll die Anbindung des Härtefallauschusses an den StuRa sicherstellen. Die anderen Mitglieder können StudentInnen sein, welche so einer Gremientätigkeit nachgehen. Natürlich dürfen sich auch Hochschullehrer in der studentischen Vertretung engagieren.
# Die Wahl sollte zeitnah zur oder in der konstituierenden Sitzung des StuRa erfolgen. Die Legislaturperiode von einem Jahr orientiert sich an der des StuRa.
# Die Wahl sollte zeitnah zur oder in der konstituierenden Sitzung des StuRa erfolgen. Die Legislaturperiode von einem Jahr orientiert sich an der des StuRa.


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