Bearbeiten von „Härtefallordnung/Begründung

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=== § 5 Antragsberechtigte ===
=== § 5 Antragsberechtigte ===
# Der Betrag für die Antragsberechtigung kann in jeder Legislatur an die bestehenden Verhältnisse (soziale Vertretbarkeit, Armutsgrenze, [http://de.wikipedia.org/wiki/Mietspiegel Mietspiegel] der [http://www.dresden.de/de/03/080/10_Mietspiegel.php Stadt Dresden und Umland], [[Sozialerhebung des Studentenwerkes]] u.s.w.) angepasst werden. Der Sozialhilfesatz liegt z.Z. bei 359 €.
# Der Betrag für die Antragsberechtigung kann in jeder Legislatur an die bestehenden Verhältnisse (soziale Vertretbarkeit, Armutsgrenze, [[Sozialerhebung des Studentenwerkes]] u.s.w.) angepasst werden. Der Sozialhilfesatz liegt z.Z. bei 359 €.
# Die Antragstellenden sollten in einem angemessenen Umfang zur Verbesserung ihrer jeweiligen finanziellen Situation beitragen.
# Die Antragstellenden sollten in einem angemessenen Umfang zur Verbesserung ihrer jeweiligen finanziellen Situation beitragen.
# Familiäre Umstände, sowie die Gründung einer ebensolchen, sollten besondere Beachtung finden.
# Familiäre Umstände, sowie die Gründung einer ebensolchen, sollten besondere Beachtung finden.

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