Bearbeiten von „Härtefallordnung/Begründung“
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## Glaubwürdigkeit der Unterlagen | ## Glaubwürdigkeit der Unterlagen | ||
## Vertretbarkeit des Umstände und finanzielle Zumutbarkeit | ## Vertretbarkeit des Umstände und finanzielle Zumutbarkeit | ||
## verfügbare Geldmittel des StuRa (siehe auch | ## verfügbare Geldmittel des StuRa (siehe auch §8) | ||
## Finanzprognose der antragstellenden Person | ## Finanzprognose der antragstellenden Person | ||
### Gestaltung als Darlehen | ### Gestaltung als Darlehen | ||
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=== § 3 Verfahren === | === § 3 Verfahren === | ||
# Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen um die antragstellende Person zu schützen. Die Mehrheit der Mitglieder soll eine Kontrolle der Entscheidung Einzelner ermöglichen (um intrigantes Verhalten zu unterbinden). Eine Tagung ist auf Antragsbasis möglich. Beim Vorliegen von vollständigen Anträgen könnte evtl.(!) auch eine Abstimmung im Umlaufverfahren erfolgen. Dies entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht gemäß | # Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen um die antragstellende Person zu schützen. Die Mehrheit der Mitglieder soll eine Kontrolle der Entscheidung Einzelner ermöglichen (um intrigantes Verhalten zu unterbinden). Eine Tagung ist auf Antragsbasis möglich. Beim Vorliegen von vollständigen Anträgen könnte evtl.(!) auch eine Abstimmung im Umlaufverfahren erfolgen. Dies entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht gemäß §2 Absatz 1. | ||
# Die jeweils antragstellende Person kann so die Entscheidungsfindung beeinflussen und seinen Antrag evtl. mündlich weiter begründen. | # Die jeweils antragstellende Person kann so die Entscheidungsfindung beeinflussen und seinen Antrag evtl. mündlich weiter begründen. | ||
# Der Protokollauszug für den Fall das in der Sitzung mehrere Anträge behandelt werden. Die Privatsphäre der antragstellenden Personen soll nicht durch ein umfassendes Protokoll kompromittiert werden. | # Der Protokollauszug für den Fall das in der Sitzung mehrere Anträge behandelt werden. Die Privatsphäre der antragstellenden Personen soll nicht durch ein umfassendes Protokoll kompromittiert werden. | ||
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=== § 5 Antragsberechtigte === | === § 5 Antragsberechtigte === | ||
# Der Betrag für die Antragsberechtigung kann in jeder Legislatur an die bestehenden Verhältnisse (soziale Vertretbarkeit, Armutsgrenze | # Der Betrag für die Antragsberechtigung kann in jeder Legislatur an die bestehenden Verhältnisse (soziale Vertretbarkeit, Armutsgrenze, [[Sozialerhebung des Studentenwerkes]] u.s.w.) angepasst werden. Der Sozialhilfesatz liegt z.Z. bei 359 €. | ||
# Die Antragstellenden sollten in einem angemessenen Umfang zur Verbesserung ihrer jeweiligen finanziellen Situation beitragen. | # Die Antragstellenden sollten in einem angemessenen Umfang zur Verbesserung ihrer jeweiligen finanziellen Situation beitragen. | ||
# Familiäre Umstände, sowie die Gründung einer ebensolchen, sollten besondere Beachtung finden. | # Familiäre Umstände, sowie die Gründung einer ebensolchen, sollten besondere Beachtung finden. |