Härtefallordnung/Begründung: Unterschied zwischen den Versionen

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## Glaubwürdigkeit der Unterlagen
## Glaubwürdigkeit der Unterlagen
## Vertretbarkeit des Umstände und finanzielle Zumutbarkeit
## Vertretbarkeit des Umstände und finanzielle Zumutbarkeit
## verfügbare Geldmittel des StuRa's
## Finanzprognose des Antragstellers
### Gestaltung als Darlehen
### Stundung vs. Erlassen
### Geld als Teiltopf des [[Referat Soziales]]
## Schwerbehinderung (Ausweis)


= § 3 Verfahren =
= § 3 Verfahren =

Version vom 17. Mai 2010, 22:47 Uhr

Ausführungen und Erläuterungen zur Härtefallordnung

§ 1 Zuständigkeit

Das Semesterticket macht einen Grossteil des Semesterbeitrags aus. Durch eine Änderung dieses Anteils kann bereits eine starke Entlastung bewirkt werden. Der Beitrag für die Studentinnen- und Studentenschaft kann ebenfalls verändert werden, wenn auch mit weitaus geringerer Wirkung. Zur Entlastung könnte der StuRa ein (zinsloses) Darlehen genehmigen, dessen Rahmenbedingungen noch festzulegen sind. Im äußersten Härtefall könnte der StuRa als Vertreter der Studierendenschaft solidarisch auch die Beiträge übernehmen um ein Studium zu ermöglichen.

§ 2 Aufgaben und Pflichten

  1. nicht zuletzt handelt es sich um sehr persönliche und sensible Daten, ergo Bereich_Datenschutz und SMI; darüber hinaus gibt es eine Verpflichtung für Mitglieder des Prüfungsausschuss, welche nich im öffentlichen Dienst angestellt sind
  2. Die Rechenschaft sollte schriftlich erfolgen. In kleineren Angelegenheiten kann sie auch mündlich erfolgen. Bewertungskriterien:
    1. fristgemäßes Einreichen des Antrages
    2. Vollständigkeit des Antrags
    3. Glaubwürdigkeit der Unterlagen
    4. Vertretbarkeit des Umstände und finanzielle Zumutbarkeit
    5. verfügbare Geldmittel des StuRa's
    6. Finanzprognose des Antragstellers
      1. Gestaltung als Darlehen
      2. Stundung vs. Erlassen
      3. Geld als Teiltopf des Referat Soziales
    7. Schwerbehinderung (Ausweis)

§ 3 Verfahren

§ 4 Zusammensetzung des Härtefallausschusses

§ 5 Antrag

§ 6 Änderung