Handzeichen

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GO-Antrag (Geschäftsordnungs-Antrag)

Durch das Heben beider Arme, wobei nur Zeigefinger und Mittelfinger ausgestreckt sind, signalisiert die Person der Redeleitung, dass sie einen GO-Antrag hat. Über diesen wird sofort abgestimmt und er wird mit Vorrang behandelt

Verständnisfrage

Durch das Melden mit einer Hand, wobei die erhobene Hand durch die andere in der Beuge unterstützt wird, signalisiert man der Redeleitung ein Verständnisfrage. Diese wird mit Vorrang behandelt.

Einmahlige Richtigstellung

Durch das Melden mit einer Hand, wobei die erhobene Hand durch die andere in der Beuge unterstützt wird, signalisiert man der Redeleitung eine einmahlige Richtigstellung. Diese ist nur einmalig, muss sich auf den eigenen Redebeitrag beziehen und wird mit Vorrang behandelt.

Redebeitrag

Durch einfache Meldung mit einer Hand signalisiert man der Redeleitung den Wunsch auf die Redeliste aufgenommen zu werden.

Zustimmung

Durch das heben beider Hände und dem wackeln der Hände signalisiert man dem Plenum Zustimmung zum letzten/aktuellen Redebeitrag.