Hochschulrahmengesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das HRG gilt für alle staatlichen Hochschulen. Es ist ein Rahmengesetz des Bundes (nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a GG) und hat so Einfluss auf die jeweilige Landesgesetzgebung, da bei ihnen die Kultur- und Wissenschaftshoheit liegt. Die CDU-CSU-FDP Regierung von 2009 hat die Absicht (laut Koalitionsvertrag) es abzuschaffen.
Das [[Hochschulrahmengesetz]], kurz [[HRG]], gilt für alle staatlichen [[Hochschulen]]. Es ist ein Rahmengesetz des [[Bund]]es (nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a [[GG]]) und hat so Einfluss auf die jeweilige [[Landeshochschulgesetze | Landesgesetz]]gebung, da bei ihnen die Kultur- und Wissenschaftshoheit liegt. Die [[CDU]]-[[CSU]]-[[FDP]] Regierung von 2009 hat die Absicht (laut Koalitionsvertrag) es abzuschaffen.


= Verweise =
== Weblinks ==
* [http://bundesrecht.juris.de/hrg/index.html Volltext]
* [http://bundesrecht.juris.de/hrg/index.html Volltext]
* [http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2007/0352-07.pdf Bundesratsdrucksache 352/07 (25. Mai 2007)]
* [http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2007/0352-07.pdf Bundesratsdrucksache 352/07 (25. Mai 2007)]

Version vom 18. August 2011, 20:12 Uhr

Das Hochschulrahmengesetz, kurz HRG, gilt für alle staatlichen Hochschulen. Es ist ein Rahmengesetz des Bundes (nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a GG) und hat so Einfluss auf die jeweilige Landesgesetzgebung, da bei ihnen die Kultur- und Wissenschaftshoheit liegt. Die CDU-CSU-FDP Regierung von 2009 hat die Absicht (laut Koalitionsvertrag) es abzuschaffen.

Weblinks