Hochschulrahmengesetz

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Version vom 18. August 2011, 18:06 Uhr von JohannesSchneemann (Diskussion | Beiträge) (Bundesratsdrucksache 352/07 vom 25. Mai 2007)
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Das HRG gilt für alle staatlichen Hochschulen. Es ist ein Rahmengesetz des Bundes (nach Art. 75 Abs. 1 Nr. 1a GG) und hat so Einfluss auf die jeweilige Landesgesetzgebung, da bei ihnen die Kultur- und Wissenschaftshoheit liegt. Die CDU-CSU-FDP Regierung von 2009 hat die Absicht (laut Koalitionsvertrag) es abzuschaffen.

Verweise