Kommission

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Kommissionen ist eine Gruppe von Personen, die üblicher Weise für spezielle Aufgaben eingesetzt werden. Gemäß SächsHSG haben sie nur beratende Funktion und sind daher eher als Ausschuss zu betrachten.

Gemäß SächsHSG dienen Kommissionen und Beauftragte zur Vorbereitung der Entscheidungen von Organen.

Über die Zusammensetzung entscheidet das einsetzende Organ. Die Mitglieder der Kommission müssen nicht Mitglied des Organes sein, die die Kommission eingesetzt,

Sie könnten nach vorübergehend und ständigen Kommissionen unterschieden werden.

allgemein

Zusammensetzungen

Gemäß § 53 Absatz 2 SächsHSG sollen sollen die Mitgliedergruppen nach Maßgabe der Aufgaben der Kommission vertreten sein.

Idealer Weise sollte es eine Mischung von

gefunden werden.

Weisungsgebundenheit

Gemäß § 53 Absatz 2 SächsHSG sind die Mitglieder nicht an Weisungen gebunden.

Bereitstellung von personenbezogenen Daten

Gemäß § 14 Absatz 3 Satz 2 SächsHSG regelt die Datenschutzordnung der Hochschule welche Daten nach welchem Verfahren bearbeitet werden dürfen.

bestimmte Kommissionen

gemäß SächsHSG

besondere Kommissionen

Zur Vorbereitung der seiner Entscheidungen können bestimmt Organe, der Senat gemäß § 81 Absatz 3 Satz 2, das Rektorat gemäß § 83 Absatz 3 Satz 2 und die Fakultätsräte gemäß § 88 Absatz 4 Satz 5 SächsHSG, ihre Kommissionen und Beauftragte einsetzen.

gemäß Grundordnung der Hochschule

gemäß anderer Ordnungen der Hochschule

weitere bekannte Kommissionen