Lärmbelästigung

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Lärmbelästigung ist die übermäßige Akustikemission. Deren Zulässigkeit ist wohl ausnahmslos durch Rechtsnormen geregelt.

Lärmbelästigung können beispielsweise in Dresden zu Verstößen gegen die PolVO Sicherheit und Ordnung (gemäß Teil II) führen. Folglich könnte es sich auch um Ordnungswidrigkeiten, die beispielsweise durch das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Dresden als Behörde verfolgen könnten, handeln.

Ruhestörungen

Ruhestörungen sind Lärmbelästigung, die zu besonderen Zeiten, nämlich die einer besonderen Ruhe bedürfen, diese durch eine besondere Höhe des Lärmpegels überschreiten.

Siehe auch