LandessprecherInnenrat/Mitglied/Einarbeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 20. August 2013, 18:15 Uhr

Lesen von folge Ordnungen der KSS, wenn erlassen.

  • Hochschulgesetz in Grundzügen kennen und verstehen
    • § 28 SächsHSFG, da darauf die Arbeit der KSS und des LSR basiert

Über die Aufgaben der Vertretung des StuRa bewusst sein (vgl. §§ 24, 25 SächsHSFG)

  • Kennen der Ämter der KSS und ihren Aufgaben
  • Kennen der Struktur der KSS
  • Anfragen des s.g. "Muttizettel" der KSS bei der Koordination

Aufgaben

permanent

  • wissen was im StuRa (und folglich der Hochschule) gerade wichtiges läuft, relevante Ereignisse und Entwicklungen
  • Nice to have: in Verwaltungsvorschriften und -gesetze einarbeiten.
  • Nice to have: Fortbildungsmaßnahmen besuchen um das Vertretungspotential zu verbessern.

Ausschüsse der KSS

  • Termine von den Ausschüssen den Referaten weiterleiten/Termine auf der Website anlegen/veröffentlichen.
  • Die Ausschussberichte zur Kenntnis nehmen und wichtige Teile an den eigenen StuRa/Referate weitergeben.

zu jeder Sitzung

  1. Vorbereitung
    • Wichtige Anträge/Themen erarbeiten und der Koordination zusenden.
    • Ein bis zwei Tage vor der Sitzung eine Vorbesprechung zur Position der TOPs (LSR) durchführen, so dass die LSR-Stimmen und die Sprecher/Referate inhaltlich die Themen diskutieren.
    • alle offenen Protokolle des LSR durchlesen und ggf. Änderungen notieren und zur Sitzung einbringen.
    • Berichte des eigenen StuRa vor bzw. in der Sitzung referieren.
    • Klärung der gemeinsamen Anfahrt.
    • Ggf. Stimmübertragung schreiben und Vertretung suchen.
    • Nice to have: Termin der LSR Sitzung auf die Website setzen.
  2. Durchführung
    • Geduld haben ca. 6 Stunden sich Zeit einplanen.
    • Wichtige Argumente aus den Vorbesprechungen vorbringen und diskutieren.
    • Ggf. Arbeitsaufgaben der KSS übernehmen.
  3. Nachbereitung
    • Heimfahren
    • Dem StuRa ein Bericht der Sitzung geben (auch gern digital Version verlinkt zur StuRa Sitzung für die Vorbereitung der Mitglieder)
    • Die übernommenen Aufgaben selbständig bearbeiten und erledigen.
    • Wichtige Themen (z.B. wichtige Ordnungsänderungen, Hochschulübergreifende Veranstaltungen, FinV, Positionspapiere etc.) dem StuRa zur Diskussion stellen (vgl. Anträge und ITOPs).
    • Offene Stellenausschreibungen an Referat Ö weitergeben zur Publikation in der eigenen Hochschule.
    • Wichtige Berichte aus anderen StuRä weiterleiten an entsprechende Referate

Anforderungen

muss

  • kennen § 28 SächsHSFG
  • kennen § 24 SächsHSFG
  • Die eigene Meinungsbildung sollte unabhängig und kritisch sein (Argumente hinterfragen bzw. Wiederholungen der Argumente erkennen).
  • Kommunikation zwischen KSS und StuRa sicherstellen

soll

  • mehrjährige Erfahrung im StuRa
  • offen (strapazierfähig und tolerant gegenüber seltsamen Ansichten)

kann

  • Übernehmen von Aufgaben der KSS (Aufgabenbewältigung)
  • Übernehmen von Ämtern der KSS