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| == [[Mitglieder]] der Hochschule ==
| | Das Hochschulgesetz sieht drei Mitgliedergruppen vor: |
| ''Mitglieder der Hochschule'' sind grundsätzlich alle, deren (offizielle) Haupttätigkeit im Zusammenhang mit dem Betrieb an der Hochschule steht. Hinsichtlich dessen gibt es keinen Unterschied zwischen einem Sekretär in einem Dekanat oder einer promovierenden Studentin.
| | * Studierende |
| | | * HochschullehrerInnen |
| === Untergliederung in [[Mitgliedergruppen]] ===
| | * MitarbeiterInnen |
| Das [[Hochschulgesetz]] sieht eine Unterscheidung in vier [[Mitgliedergruppen]] vor. Diese haben entsprechend unterschiedliche [[Wahl]]kreise oder Rechte. | | (entgegen der Vorstellungen der Hochschule, die sich gerne noch den DekanInnen und anderen obskuren Splittergruppen extra andienen möchte) |
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| == Siehe auch ==
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| * [[Mitglied]] | |
| * [[Mitgliedergruppen]] | |
| * § 49 SächsHSG (Mitglieder und Angehörige der Hochschulen)
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| * [[Mitwirkung]]
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| * [[Senat]]
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| * [[StuRa]]
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| * [[Fakultätsrat]]
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| * [[FSR]]
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| [[Kategorie:Hochschulpolitik]] | | [[Kategorie:Hochschulpolitik]] |