Bearbeiten von „Mitglieder“
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Das Hochschulgesetz sieht (in § 50 SächsHSG) drei Mitgliedergruppen vor: | |||
* Studierende | |||
* HochschullehrerInnen | |||
* MitarbeiterInnen | |||
(entgegen der Vorstellungen der Hochschule, die sich gerne noch den DekanInnen und anderen obskuren Splittergruppen extra andienen möchte). | |||
Der [[StuRa]] vertritt als Schwert und Schild der Studierenden ihre Interessen gegenüber anderen. | |||
= | = siehe auch = | ||
* § 49 SächsHSG (Mitglieder und Angehörige der Hochschulen) | * § 49 SächsHSG (Mitglieder und Angehörige der Hochschulen) | ||
* [[Mitwirkung]] | * [[Mitwirkung]] | ||
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* [[Fakultätsrat]] | * [[Fakultätsrat]] | ||
* [[FSR]] | * [[FSR]] | ||
[[Kategorie:Hochschulpolitik]] | [[Kategorie:Hochschulpolitik]] |