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Version vom 14. September 2011, 17:45 Uhr
Das Hochschulgesetz sieht drei Mitgliedergruppen vor:
- Studierende
- HochschullehrerInnen
- MitarbeiterInnen
(entgegen der Vorstellungen der Hochschule, die sich gerne noch den DekanInnen und anderen obskuren Splittergruppen extra andienen möchte)