Bearbeiten von „Mitgliedergruppe“
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Die Mitglieder der Hochschulen werden in "Status"-Gruppen gegliedert. | Die Mitglieder der Hochschulen werden in "Status"-Gruppen gegliedert. | ||
An unserer [[HTW Dresden]] gibt es | An unserer [[HTW Dresden]] gibt es laut [[Grundordnung HTW Dresden | Grundordnung]] [[#Zusammenfassung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | nur]] 3 [[Mitgliedergruppen]]. | ||
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=== [[Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter]] === | === [[Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter]] === | ||
==== Zusammenfassung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ==== | ==== Zusammenfassung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ==== | ||
gemäß [[Grundordnung HTW Dresden | Grundordnung]], da dies gemäß SächsHSG<!-- Bitte heraussuchen: Ich schätze § 50.--> möglich ist | |||
=== [[Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer]] === | === [[Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer]] === | ||
== scheinbare Mitgliedergruppen == | == scheinbare Mitgliedergruppen == | ||
Die [[Hochschulleitung]] verwendet gern den Schein eines "berechtigten" Interesses anderer "Gruppen", sodass diese stimmberechtigt werden. Andienende, [[#Dekaninnen und Dekane | Dekaninnen und Dekane]] und | Die [[Hochschulleitung]] verwendet gern den Schein eines "berechtigten" Interesses anderer "Gruppen", sodass diese stimmberechtigt werden. Andienende, [[#Dekaninnen und Dekane | Dekaninnen und Dekane]] und anderen obskuren Splittergruppen, erhalten, zum Nachteil der tatsächlichen [[Mitgliedergruppe]]n, Anteil bei der Stimmverteilung. | ||
Zum Zwecke der "demokratischen" Willensbildung der [[Kollegialorgan]]e sind beispielsweise [[Dekaninnen und Dekane]] (oder auch das [[Rektorat]]) [[SächsHSG | gesetzlich bewusst]] nicht stimmberechtigt. Das ist im Übrigen anders, wenn es bewusster Wille einer der [[Mitgliedergruppe]]n ist. | Zum Zwecke der "demokratischen" Willensbildung der [[Kollegialorgan]]e sind beispielsweise [[Dekaninnen und Dekane]] (oder auch das [[Rektorat]]) [[SächsHSG | gesetzlich bewusst]] nicht stimmberechtigt. Das ist im Übrigen anders, wenn es bewusster Wille einer der [[Mitgliedergruppe]]n ist. | ||
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[[Dekaninnen und Dekane]] sind [[Ämter]] (an den einzelnen [[Fakultäten]]), aber keinesfalls eine Gruppe mit dem Recht auf besondere (stimmberechtigte statt beratende) Interessenvertretung. Etwa die [[#Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer | Mitgliedergruppe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer]] oder die [[#Studentinnen und Studenten und Hochschullehrer | Mitgliedergruppe Studentinnen und Studenten]] könnte aber, für ihren Willen, [[Dekaninnen und Dekane]] in einen [[Ausschuss]] [[Entsendung | entsenden]] lassen. | [[Dekaninnen und Dekane]] sind [[Ämter]] (an den einzelnen [[Fakultäten]]), aber keinesfalls eine Gruppe mit dem Recht auf besondere (stimmberechtigte statt beratende) Interessenvertretung. Etwa die [[#Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer | Mitgliedergruppe Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer]] oder die [[#Studentinnen und Studenten und Hochschullehrer | Mitgliedergruppe Studentinnen und Studenten]] könnte aber, für ihren Willen, [[Dekaninnen und Dekane]] in einen [[Ausschuss]] [[Entsendung | entsenden]] lassen. | ||
=== [[Verwaltung HTW Dresden | === [[Verwaltung HTW Dresden]] === | ||
[[Kategorie:Hochschulpolitik]] | [[Kategorie:Hochschulpolitik]] | ||
[[Kategorie:Hochschule]] | [[Kategorie:Hochschule]] |