Mitwirkung: Unterschied zwischen den Versionen

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Auch der zu erledigende Aufwand, welcher im Zusammenhang mit [[Selbstverwaltung]] entsteht, und abgearbeitet wir, kann als [[Mitwirkung]] bezeichnet werden.
Auch der zu erledigende Aufwand, welcher im Zusammenhang mit [[Selbstverwaltung]] entsteht, und abgearbeitet wir, kann als [[Mitwirkung]] bezeichnet werden.
== Ablehnung der Mitwirkung ==
* [[saechshsfg:53|§ 53]] Abs. 4 Satz 3 [[SächsHSFG]]
* [[vwvfg:86|§ 86]] [[VwVfG]]


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 22. Juni 2013, 20:51 Uhr

Mitwirkung oder Mitbestimmung heißt die, die von Entscheidungen betroffen sind, dürfen (pro forma) Einfluss ausüben. Im Rahmen des Hochschulstudium geschieht das im:

Auch der zu erledigende Aufwand, welcher im Zusammenhang mit Selbstverwaltung entsteht, und abgearbeitet wir, kann als Mitwirkung bezeichnet werden.

Ablehnung der Mitwirkung

Siehe auch