Mitwirkungsordnung/Erklärung
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§ gewählte Mitglieder[Bearbeiten]
- Das Phänomen, das sich Menschen wählen lassen, dann nie kommen und dafür sogar noch Gremiensemester kassieren, soll damit unterbunden werden.
- Zur Selbstverständlichkeit sollte es gehören, sich von Sitzungen bei der Sitzungsleitung (die es hoffentlich gibt) ordnungsgemäß abzumelden. Mehrfach heißt im Übrigens mehr als einmal, also zwei mal.
- Wichtige Gründe sind Ermessenssache. Dazu sollten beispielsweise Krankheit, Lehrveranstaltungen, andere Gremientätigkeiten zählen. Verschiebbare Dinge jedoch, selbst Lernen, gehören nicht dazu. (Wir sind alle Studierende!)