Mitwirkungsordnung/Erklärung

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§ gewählte Mitglieder[Bearbeiten]

  1. Das Phänomen, das sich Menschen wählen lassen, dann nie kommen und dafür sogar noch Gremiensemester kassieren, soll damit unterbunden werden.
    1. Zur Selbstverständlichkeit sollte es gehören, sich von Sitzungen bei der Sitzungsleitung (die es hoffentlich gibt) ordnungsgemäß abzumelden. Mehrfach heißt im Übrigens mehr als einmal, also zwei mal.
    2. Wichtige Gründe sind Ermessenssache. Dazu sollten beispielsweise Krankheit, Lehrveranstaltungen, andere Gremientätigkeiten zählen. Verschiebbare Dinge jedoch, selbst Lernen, gehören nicht dazu. (Wir sind alle Studierende!)