Bearbeiten von „Mitwirkungsordnung

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### Wer verliert wie seinen Anspruch auf [[Gremiensemester]] wegen fehlender Mitirkung.
### Wer verliert wie seinen Anspruch auf [[Gremiensemester]] wegen fehlender Mitirkung.
## assoziierte Mitglieder
## assoziierte Mitglieder
### Mitglieder der [[StuKo]]s, [[PA]]s (alle die regulären Gremien angehören, aber trotz Mitwirkung für die Studentinnen- und Studentenschaft zur Vertretung der Studentinnen und Studenten keinen Anspruch auf [[Gremiensemester]] haben) wird die Mitwirkung zuerkannt, da sie per Ordnung einem Organ zugeordnet, dem sie dann beratend angehören und gewisse Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft erfüllen (sollen)
### Mitglieder der [[StuKos]], [[PAs]] (alle die regulären Gremien angehören, aber trotz Mitwirkung für die Studentinnen- und Studentenschaft zur Vertretung der Studentinnen und Studenten keinen Anspruch auf [[Gremiensemester]] haben) wird die Mitwirkung zuerkannt, da sie per Ordnung einem Organ zugeordnet, dem sie dann beratend angehören und gewisse Aufgaben der Studentinnen- und Studentenschaft erfüllen (sollen)
# Ruhen der Stimme
# Ruhen der Stimme
## Weswegen ruht eine Stimme ab wann, so dass die [[Beschlussfähigkeit]] nicht wegen fehlender Mitirkung belastet wird.
## Weswegen ruht eine Stimme ab wann, so dass die [[Beschlussfähigkeit]] nicht wegen fehlender Mitirkung belastet wird.

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