Mitwirkungsordnung/Begründung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 9. Januar 2011, 19:56 Uhr
gewählte Mitglieder
- x
- Die Abmeldung von der Sitzung ist ordnungsgemäß bei der Sitzungsleitung einzureichen. Die Ordnungsmäßigkeit obliegt hierbei dem jeweiligen Organ. Üblicherweise kann eine Abmeldung bis zum Ende der Sitzung erfolgen und diese ist zu begründen.
- Diesem Antrag darf nicht widersprochen werden.