Bearbeiten von „Mitwirkungsordnung/Dokument“
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== | == Mitwirkung == | ||
# Mitwirkung ist die Übernahme und Ausführung einer Funktion oder Tätigkeiten in der Selbstverwaltung. | # Mitwirkung ist die Übernahme und Ausführung einer Funktion oder Tätigkeiten in der Selbstverwaltung. | ||
# Mitwirkung im Sinne der Gesetze haben Mitglieder erbracht, die den Umfang eines gewählten Mitgliedes zum Besuch der Sitzungen für die Dauer einer Wahlperiode erfüllt haben. | # Mitwirkung im Sinne der Gesetze haben Mitglieder erbracht, die den Umfang eines gewählten Mitgliedes zum Besuch der Sitzungen für die Dauer einer Wahlperiode erfüllt haben. | ||
== | == gewählte Mitglieder == | ||
# Fehlende Mitwirkung bei einem gewählten Mitglied ergibt sich aus | # Fehlende Mitwirkung bei einem gewählten Mitglied ergibt sich aus | ||
## mehrfach unentschuldigten Fehlen bei | ## dem mehrfach unentschuldigten Fehlen bei Sitzungen, | ||
## Fehlen bei mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen ohne wichtigen Grund. | ## Fehlen bei mehr als der Hälfte der ordentlichen Sitzungen ohne wichtigen Grund. | ||
# Die Stimme ruht auf Antrag des Mitgliedes oder bei fehlender Mitwirkung. Das Ruhen der Stimme endet mit Anwesenheit zur Sitzung des Mitgliedes. | # Die Stimme ruht auf Antrag des Mitgliedes oder bei fehlender Mitwirkung. Das Ruhen der Stimme endet mit Anwesenheit zur Sitzung des Mitgliedes. | ||
== | == beratende Mitglieder == | ||
# Auf Antrag des beratenden Mitgliedes erstellt das Organ eine Bescheinigung über die Mitwirkung. Hierzu kann das Organ eine Aufzählung des geleisteten Aufwandes beim beratenden Mitglied anfordern. Das Organ beschließt dazu. | |||
== | == assoziierte Mitglieder == | ||
# Studentinnen und Studenten, | # Studentinnen und Studenten, die Mitglieder von Kommissionen, Ausschüssen, Beauftragte oder Vergleichbares sind, werden Kraft Amtes beratende Mitglieder für die Dauer ihrer Mitwirkung. | ||
# Mitglieder der Gremien an einer einzelnen Fakultät werden beratende Mitglieder des zuständigen FSR. Zu diesen Gremien gehören insbesondere: | # Mitglieder der Gremien an einer einzelnen Fakultät werden beratende Mitglieder des zuständigen FSR. Zu diesen Gremien gehören insbesondere: | ||
## Fakultätsrat, | ## Fakultätsrat, | ||
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# Mitglieder der Gremien, die nicht gemäß Absatz 2 zuzuordnen sind, werden beratenden Mitglieder des StuRa. Zu diesen Gremien gehören insbesondere: | # Mitglieder der Gremien, die nicht gemäß Absatz 2 zuzuordnen sind, werden beratenden Mitglieder des StuRa. Zu diesen Gremien gehören insbesondere: | ||
## Senat, | ## Senat, | ||
## Senatskommission | ## Senatskommission. | ||