Bearbeiten von „Musterprüfungsordnung Bachelor/Dokument“
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== § 3 Berufspraktische Tätigkeit == | == § 3 Berufspraktische Tätigkeit == | ||
* Die berufspraktische Tätigkeit ist ein in das Studium integrierter, von der HTW Dresden inhaltlich bestimmter Ausbildungsabschnitt. Der Ausbildungsabschnitt umfasst mindestens 20 Wochen Vollzeitbeschäftigung und wird mit einem Beleg abgeschlossen. Näheres ist in der Studienordnung und in der Praktikumsordnung zum Bachelorstudiengang Studiengangsbezeichnung geregelt. | * Die berufspraktische Tätigkeit ist ein in das Studium integrierter, von der HTW Dresden inhaltlich bestimmter Ausbildungsabschnitt. * Der Ausbildungsabschnitt umfasst mindestens 20 Wochen Vollzeitbeschäftigung und wird mit einem Beleg abgeschlossen. Näheres ist in * der Studienordnung und in der Praktikumsordnung zum Bachelorstudiengang Studiengangsbezeichnung geregelt. | ||
**oder | |||
== § 3 Themengebundenes Projektstudium == | == § 3 Themengebundenes Projektstudium == |