Musterstudienordnung Diplom

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  • Aufgrund von § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz – SächsHSG) vom 10. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 900), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 4. Oktober 2011 (SächsGVBl. S. 380, 391) geändert worden ist, hat die Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, nachfolgend HTW Dresden genannt, diese Studienordnung als Satzung erlassen.

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese Studienordnung regelt auf der Grundlage der Prüfungsordnung Inhalt und Aufbau des Studiums im Diplomstudiengang Studiengangsbezeichnung der Fakultät Name der HTW Dresden.

§ 2 Ziel des Studiums

  1. Der Diplomstudiengang Studiengangsbezeichnung ist ein international ausgerichteter, praxisbezogener betriebswirtschaftlicher Studiengang mit integriertem Auslandsaufenthalt. Studienziel ist das Erlangen eines berufsqualifizierenden Abschlusses. Für den länderübergreifend ausgebildeten Führungsnachwuchs sollen folgende Qualifikationen erreicht werden:
    • Kenntnis der Rahmenbedingungen des internationalen Geschäfts,
    • Beherrschung praxisbezogener betriebswirtschaftlicher Methoden und Instrumente zur Lösung internationaler Managementaufgaben,
    • Verhandlungssicheres Beherrschen von mehreren Fremdsprachen,
    • Berufserfahrung im Ausland im Rahmen des dortigen Praktikums und
    • Umgang mit fremden sozio-ökonomischen und sozio-kulturellen Lebenswelten.
  • Der Studiengang fördert neben fachlicher auch methodische und soziale Kompetenz der Studierenden zur erfolgreichen Bewältigung zukünftiger beruflicher Herausforderungen. Die Vermittlung entsprechender Fähigkeiten findet dabei sowohl in der Fachausbildung als auch in ergänzenden obligatorischen und/oder wahlobligatorischen Lehrmodulen statt.
  1. Der erfolgreiche Studienabschluss qualifiziert bei Vorliegen der weiteren Zugangsvoraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums im Masterstudiengang Name an der HTW Dresden sowie in Masterstudiengängen an in- und ausländischen Hochschulen entsprechend den jeweiligen Zulassungsbedingungen.
  2. Das Studium ist die Grundlage für eine anschließende berufliche Tätigkeit, die wegen ihrer vielfältigen Möglichkeiten eine breite Grundlagenausbildung mit jeweils exemplarischer Vertiefung verlangt. Diesem Ziel wird das Studium durch seine modularisierte Struktur und ein hohes Maß an Flexibilität gerecht. Durch das Studium, das sowohl das erforderliche fachliche Wissen als auch eine spezifische methodische und interkulturelle Kompetenz vermittelt, erwerben die Studierenden die Fähigkeit zum selbstständigen Denken und Arbeiten.

§ 3 Zugangsvoraussetzungen

  • Generelle Zugangsvoraussetzungen zum Studium im Diplomstudiengang Studiengangsbezeichnung ist/sind

die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife, die Meisterprüfung, eine Berechtigung zum Studium gem. § 17 Abs. 5 SächsHSG oder eine von der HTW Dresden als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung und gute Kenntnisse in Englisch und Französisch. Der Nachweis der fachgebundenen Hochschulreife und der Meisterprüfung berechtigt zum Studium an allen Hochschulen in der entsprechenden Fachrichtung.