Bearbeiten von „Nichtanrechnung der Studienzeit“
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# Ein [[Formular]] für den [[Antrag zur Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4 SächsHSG HTW Dresden|Antrag]], welches aber [[Formular#zwangsläufige Verwendung | nicht zwangsläufig verwendet]] werden muss, ist im [[Studentensekretariat HTW Dresden|StudSek]] zu erhalten. | # Ein [[Formular]] für den [[Antrag zur Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4 SächsHSG HTW Dresden|Antrag]], welches aber [[Formular#zwangsläufige Verwendung | nicht zwangsläufig verwendet]] werden muss, ist im [[Studentensekretariat HTW Dresden|StudSek]] zu erhalten. | ||
# [[Antrag zur Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4 SächsHSG HTW Dresden|Antrag]], möglichst mit [[#Nachweise | entsprechenden Nachweis]] | # [[Antrag zur Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4 SächsHSG HTW Dresden|Antrag]], möglichst mit [[#Nachweise | entsprechenden Nachweis]] bis [[Fristen#zum Ablauf | zum Ablauf]] des vorherigen Semesters beim [[StudSek]] [[Fristen#Bestätigung der Einreichung | einreichen]]. | ||
# Für das kommende Semester zurückmelden, aber dabei sollte (das ist für die Bewilligung des Antrages nebensächlich) keine [[Immatrikulationsbescheinigung HTW Dresden|Immatrikulationsbescheinigung]] erstellt werden. | # Für das kommende Semester zurückmelden, aber dabei sollte (das ist für die Bewilligung des Antrages nebensächlich) keine [[Immatrikulationsbescheinigung HTW Dresden|Immatrikulationsbescheinigung]] erstellt werden. | ||
# Der [[Antrag zur Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4 SächsHSG HTW Dresden|Antrag]] ist ausgefüllt, mit den notwendigen Nachweisen und unterschrieben im [[Studentensekretariat HTW Dresden|StudSek]] fristgemäß (bis vor dem Beginn des nicht anzurechnenden Semesters) abzugeben. | # Der [[Antrag zur Nichtanrechnung der Studienzeit gemäß § 20 Absatz 4 SächsHSG HTW Dresden|Antrag]] ist ausgefüllt, mit den notwendigen Nachweisen und unterschrieben im [[Studentensekretariat HTW Dresden|StudSek]] fristgemäß (bis vor dem Beginn des nicht anzurechnenden Semesters) abzugeben. |