Bearbeiten von „Nichtanrechnung der Studienzeit“
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# beratende, aber über den Mindestumfang eines stimmberechtigten Mitgliedes hinaus mitwirkende, Mitglieder bei dem jeweiligen Organ. Beim [[StuRa]] kann eine entspreche Erstellung der [[Bestätigung der Mitwirkung]] erfolgen, wenn diese gerechtfertigt ist. | # beratende, aber über den Mindestumfang eines stimmberechtigten Mitgliedes hinaus mitwirkende, Mitglieder bei dem jeweiligen Organ. Beim [[StuRa]] kann eine entspreche Erstellung der [[Bestätigung der Mitwirkung]] erfolgen, wenn diese gerechtfertigt ist. | ||
==== Nachweise Kritik ==== | |||
Es erscheint nicht gerechtfertigt, dass stimmberechtigte Mitglieder eines Organes nur auf Grund des Erwerbs ihrer Stimmberechtigung eine Bestätigung über die [[Mitwirkung]] erhalten. Schließlich sollte es nicht sein, dass Mitglieder die nicht einmal im Umfang ihrer Stimmberechtigung mitgewirkt haben, da sie selten bis nie zu Sitzungen anwesend waren, gleichermaßen einen Nachteilsausgleich erhalten. Demnach sollten derartige Fälle keine [[Nichtanrechnung der Studienzeit]] genehmigt bekommen können. Ihnen ist keine Bestätigung der Mitwirkung auszustellen. | Es erscheint nicht gerechtfertigt, dass stimmberechtigte Mitglieder eines Organes nur auf Grund des Erwerbs ihrer Stimmberechtigung eine Bestätigung über die [[Mitwirkung]] erhalten. Schließlich sollte es nicht sein, dass Mitglieder die nicht einmal im Umfang ihrer Stimmberechtigung mitgewirkt haben, da sie selten bis nie zu Sitzungen anwesend waren, gleichermaßen einen Nachteilsausgleich erhalten. Demnach sollten derartige Fälle keine [[Nichtanrechnung der Studienzeit]] genehmigt bekommen können. Ihnen ist keine Bestätigung der Mitwirkung auszustellen. | ||