Bearbeiten von „Nichtanrechnung der Studienzeit“
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Im Folgenden wird nur Bezug auf die Nichtanrechnung der Studienzeit genommen, denn diese kann an [ | Im Folgenden wird nur Bezug auf die Nichtanrechnung der Studienzeit genommen, denn diese kann an [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#Nichtanrechnung_der_Studienzeit_an_den_Hochschulen jeder Hochschule anders] umgesetzt werden. Es gibt [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung weitere "Vorzüge"] durch die Mitwirkung, wie beispielsweise [[Gremiensemester]]. | ||
== Grundlage == | == Grundlage == | ||
Die Nichtanrechnung der Studienzeit basiert [ | Die Nichtanrechnung der Studienzeit basiert [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#Grundlage_der_Nichtanrechnung_der_Studienzeit sachsenweit] auf [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=2521112688551&jlink=p20 § 20] Absatz 4 SächsHSG. | ||
An der HTW Dresden erfolgte die Umsetzung über die [[Immatrikulationsordnung HTW Dresden | Immatrikulationsordnung]]. Diese wurde bei der [ | An der HTW Dresden erfolgte die Umsetzung über die [[Immatrikulationsordnung HTW Dresden | Immatrikulationsordnung]]. Diese wurde bei der [http://141.56.50.9:8081/Plone/studentische-vertretungen/senat/sitzungen/archiv/116.-senat 116. Sitzung des Senates] verabschiedet. Die Einarbeitung des neuen § 13 Mitwirkung in Organen erfolgte durch frühzeitige Forderung der studentischen Vertretung und entsprechendem Zusammenwirken mit dem [[Prorektorat Lehre und Studium]]. | ||
== Antragsberechtigung == | == Antragsberechtigung == | ||
[ | [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#Berechtigte_der_Nichtanrechnung_der_Studienzeit Antragsberechtigt sind alle Studentinnen und Studenten, die Mitglieder der Organe (unabhängig von der Stimmberechtigung) sind.] | ||
Im Umkehrschluss sind alle mitwirkenden Studentinnen und Studenten, die nicht Mitglied eines Organes sind, nicht antragsberechtigt. In den [ | Im Umkehrschluss sind alle mitwirkenden Studentinnen und Studenten, die nicht Mitglied eines Organes sind, nicht antragsberechtigt. In den [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Fragen_und_Antworten_zum_Neuen_Hochschulgesetz Fragen und Antworten zum Neuen Hochschulgesetz] wurde durch das [[SMWK]] dazu "festgestellt" (bzw. ausgelegt) ''Aus dem Voranstehenden ergibt sich, dass Prüfungsausschuss und Studienkommission keine Organe sind.''. Demnach müssen die [[Hochschulen]] Anträge der Studentinnen und Studenten, die ausschließlich in [[Gremien]] mitwirken, die keine [[Organe]] sind, ablehnen. In der Konsequenz gilt das beispielsweise auch [[Senatskommission | Senats-]], [[Rektoratskommission]]en usw.. | ||
: Die [[KSS]] fordert bei jeder Gelegenheit, dass die Reglung "bedarfsgerecht" angepasst wird. Demnach sollten die [[Hochschulen]] im Rahmen [ | : Die [[KSS]] fordert bei jeder Gelegenheit, dass die Reglung "bedarfsgerecht" angepasst wird. Demnach sollten die [[Hochschulen]] im Rahmen [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Grundordnungen_der_Hochschulen ihrer Grundordnungen] selbst festlegen dürfen. | ||
:: Mitglieder der [[StuKo]]s werden wohl nach der [ | :: Mitglieder der [[StuKo]]s werden wohl nach der [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/S%C3%A4chsHSG_zu_S%C3%A4chsHFSG bei der ab Novelle 2011] auch einen Anspruch auf [[Nichtanrechnung der Studienzeit]] erhalten. | ||
Es sei darauf hingewiesen, dass gemäß [ | Es sei darauf hingewiesen, dass gemäß [http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/stura/index.php/Immatrikulationsordnung_HTW_Dresden/Dokument#.C2.A7_13_Mitwirkung_in_Organen § 13] [[ImmaO]] i.V.m. [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9381014818143&jtyp=akt&jlink=p53 § 53] Abs. 4 Satz 2 [[SächsHSG]] auch beratende Mitglieder der [[studentisches Organ | studentische Organ]]e, die Mitglieder der [[StuKo]]s, [[PA]]s oder anderer Gremien, antragsberechtigt sind. | ||
== Antrag == | == Antrag == | ||
Das [[Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden]] hat im Laufe des Sommersemesters 2009 einen [[#Formular für den Antrag durch das Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden | Formular zum Antrag durch das Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden]] erarbeitet. Dieser Antrag stellt gegenwärtig die Grundlage für die Einleitung des Verfahrens dar. | Das [[Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden]] hat im Laufe des Sommersemesters 2009 einen [[#Formular für den Antrag durch das Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden | Formular zum Antrag durch das Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden]] erarbeitet. Dieser Antrag stellt gegenwärtig die Grundlage für die Einleitung des Verfahrens dar. | ||
=== Formular für den Antrag durch das [[Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden]] === | |||
; Entstehung des [[#Formular für den Antrag durch das Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden | | ; Entstehung des [[#Formular für den Antrag durch das Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden | Formulares zum Antrag durch das Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden]] | ||
Der Antrag wurde allein vom [[Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden]] erstellt. Dies geschah, obwohl diesem wohl bekannt gewesen sein müsste, dass die [[zentrale Ebene#studentische Vertretungen|zuständigen studentische Vertretungen]] als Ansprechstellen zur Verfügung gestanden hätten. | Der Antrag wurde allein vom [[Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden]] erstellt. Dies geschah, obwohl diesem wohl bekannt gewesen sein müsste, dass die [[zentrale Ebene#studentische Vertretungen|zuständigen studentische Vertretungen]] als Ansprechstellen zur Verfügung gestanden hätten. | ||
; Fehler des [[#Formular für den Antrag durch das Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden | | ; Fehler des [[#Formular für den Antrag durch das Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden | Formulares zum Antrag durch das Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden]] | ||
[[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] hat einige Verbesserungsvorschläge: | [[Benutzer:PaulRiegel|PaulRiegel]] hat einige Verbesserungsvorschläge: | ||
* Die Mitwirkung im [[Studentenwerk]] fehlt. | * Die Mitwirkung im [[Studentenwerk]] fehlt. | ||
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Der [[#Formular für den Antrag durch das Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden | Formular zum Antrag durch das Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden]] ist nicht auf der [[Website HTW Dresden]], etwa beim [[Studentensekretariat]], bereitgestellt. Das sollte gefordert und geändert werden. Alternativ sollte sich der [[StuRa]] das Dokument elektronisch besorgen und auf der [[Website]] bereitstellen. | Der [[#Formular für den Antrag durch das Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden | Formular zum Antrag durch das Dezernat Studienangelegenheiten HTW Dresden]] ist nicht auf der [[Website HTW Dresden]], etwa beim [[Studentensekretariat]], bereitgestellt. Das sollte gefordert und geändert werden. Alternativ sollte sich der [[StuRa]] das Dokument elektronisch besorgen und auf der [[Website]] bereitstellen. | ||
=== Formular für den Antrag durch den [[StuRa]] === | |||
siehe [[Bestätigung der Mitwirkung]] | |||
=== Nachweise === | |||
Für das erfolgreiche [[#Verfahren | Verfahren]] bedarf es der Bestätigung über Mitwirkung. Diese sind zu erhalten für | Für das erfolgreiche [[#Verfahren | Verfahren]] bedarf es der Bestätigung über Mitwirkung. Diese sind zu erhalten für | ||
# stimmberechtigte Mitglieder der Organe durch die [[Gremienbetreuung HTW Dresden | Gremienbetreuung des Rektorates]] und | # stimmberechtigte Mitglieder der Organe durch die [[Gremienbetreuung HTW Dresden | Gremienbetreuung des Rektorates]] und | ||
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; Nachweise Kritik | ; Nachweise Kritik | ||
Es erscheint nicht gerechtfertigt, dass stimmberechtigte Mitglieder eines Organes nur auf Grund des Erwerbs ihrer Stimmberechtigung eine Bestätigung über die [[Mitwirkung]] erhalten. Schließlich sollte es nicht sein, dass Mitglieder die nicht einmal im Umfang ihrer Stimmberechtigung mitgewirkt haben, da sie selten bis nie zu Sitzungen anwesend waren, gleichermaßen einen Nachteilsausgleich erhalten. Demnach sollten derartige Fälle keine [[Nichtanrechnung der Studienzeit]] genehmigt bekommen können. Ihnen ist keine Bestätigung der Mitwirkung auszustellen. | Es erscheint nicht gerechtfertigt, dass stimmberechtigte Mitglieder eines Organes nur auf Grund des Erwerbs ihrer Stimmberechtigung eine Bestätigung über die [[Mitwirkung]] erhalten. Schließlich sollte es nicht sein, dass Mitglieder die nicht einmal im Umfang ihrer Stimmberechtigung mitgewirkt haben, da sie selten bis nie zu Sitzungen anwesend waren, gleichermaßen einen Nachteilsausgleich erhalten. Demnach sollten derartige Fälle keine [[Nichtanrechnung der Studienzeit]] genehmigt bekommen können. Ihnen ist keine Bestätigung der Mitwirkung auszustellen. | ||
== Verfahren == | == Verfahren == | ||
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** '''eigenverantwortliches Anmelden zu Prüfungen notwendig''' | ** '''eigenverantwortliches Anmelden zu Prüfungen notwendig''' | ||
** Möglichkeit zu [[Freischuss|Freischüsssen]] | ** Möglichkeit zu [[Freischuss|Freischüsssen]] | ||
* keine direkte [ | * keine direkte [http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Mitwirkungsberatung#F.C3.B6rderung_gem.C3.A4.C3.9F_BAf.C3.B6G_.C3.BCber_die_F.C3.B6rderungsh.C3.B6chstdauer_hinaus Auswirkung auf die Bezugsdauer gemäß BAföG] | ||
[[Kategorie:Gremienvorzug]] | [[Kategorie:Gremienvorzug]] | ||