Nichtveranlagungsbescheinigung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der [[StuRa]] muss seine erwirtschaften Kapitalerträge nicht versteuern, da er eine Körperschaft im Sinne des [http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__44a.html § 44a] Abs. 4 und Abs. 8 [[EStG]] ist.
Der [[StuRa]] muss seine erwirtschaften Kapitalerträge nicht versteuern, da das Organ einer Körperschaft im Sinne des [http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__44a.html § 44a] Abs. 4 und Abs. 8 [[EStG]] ist.


Es wird, auf Antrag, von der zuständigen Behörde eine [[Nichtveranlagungsbescheinigung]], in der Regel für 3 Jahre, ausgestellt.  
Es wird, auf Antrag, von der zuständigen Behörde eine [[Nichtveranlagungsbescheinigung]], in der Regel für 3 Jahre, ausgestellt.  

Aktuelle Version vom 4. September 2013, 14:24 Uhr

Der StuRa muss seine erwirtschaften Kapitalerträge nicht versteuern, da das Organ einer Körperschaft im Sinne des § 44a Abs. 4 und Abs. 8 EStG ist.

Es wird, auf Antrag, von der zuständigen Behörde eine Nichtveranlagungsbescheinigung, in der Regel für 3 Jahre, ausgestellt.

Das zuständige Finanzamt ist das Finanzamt Dresden III.

Bescheide[Bearbeiten]

Ordnungsnummer Gültigkeit
3203/000149025067 2009-01-01 - 2011-12-31
nicht bekannt 2012-01-01 - 2014-12-31

Siehe auch[Bearbeiten]