Bearbeiten von „Organe HTW Dresden

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== Zusammensetzung ==
== Zusammensetzung ==
 
Grundsätzlich kann die [[Mitgliedergruppen#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten]] auch in allen vertreten sein. Jedoch gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8415312688242&jlink=p50 § 50] Absatz 4 Satz 1 SächsHSG betrifft das zwingend nur die ''nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Organe'', also den [[Senat]] und den [[Fakultätsrat]].
=== [[Mitwirkung]] bei der [[Selbstverwaltung der Hochschule]] ===
Grundsätzlich kann die [[Mitgliedergruppen#Studentinnen und Studenten | Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten]] auch in allen [[Organe HTW Dresden | Organen]] [[studentische Vertretung#Mitwirkung bei der Selbstverwaltung der Hochschule | für ihre Belange vertreten]] sein.
 
Zwingend betrifft das gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8415312688242&jlink=p50 § 50] Absatz 4 Satz 1 SächsHSG jedoch nur die ''nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Organe'', also den [[Senat]] und den [[Fakultätsrat]].
: An unserer [[HTW Dresden]] sind [[Studentinnen und Studenten]] auch nur in den [[Organe HTW Dresden | Organen]], wo eine Beteiligung der [[Mitgliedergruppe#Studentinnen und Studenten | Studentinnen und Studenten als Mitgliedergruppe]] gesetzlich vorgeschrieben ist. Eine [[Mitwirkung]] der [[Studentinnen und Studenten]] in anderen [[Organe HTW Dresden | Organe unserer HTW Dresden]] wurde, trotz Wunsch und Forderung [[studentische Vertretung#Mitwirkung bei der Selbstverwaltung der Hochschule | deren Vertretung]], immer abgelehnt. Konkret wurde bei der Erarbeitung und der [[Beschluss]]fassung einer überarbeiteten [[Grundordnung HTW Dresden]] nach dem [[SächsHSG]] von der [[studentischen Vertretung im Erweiterten Senat]] ein [[studentisches Mitglied im Rektorat]] erfolglos beantragt.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

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