Organe HTW Dresden

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Die Organe unserer HTW Dresden, als die Organe der Hochschule, sind durch das SächsHSG geregelt.

Eine Ergänzung oder Änderung durch die Grundordnung HTW Dresden ist nicht bekannt.

zentrale Ebene

gemäß § 80 SächsHSG

Senat

Erweiterter Senat

Rektorat

Fakultätsebene

gemäß § 87 Absatz 4 SächsHSG

Fakultätsrat

Dekanin oder Dekan

Dekanat

Zusammensetzung

Grundsätzlich kann die Mitgliedergruppe der Studentinnen und Studenten auch in allen vertreten sein. Jedoch gemäß § 50 Absatz 4 Satz 1 SächsHSG betrifft das zwingend nur die nach Mitgliedergruppen zusammengesetzten Organe, also den Senat und den Fakultätsrat.

Siehe auch