Bearbeiten von „Parallelstudium

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** § 1 Absatz 4 [[ImmaO]]
** § 1 Absatz 4 [[ImmaO]]
** § 6 Absatz 1 Nummer 5 [[ImmaO]]
** § 6 Absatz 1 Nummer 5 [[ImmaO]]
=== Begründung ===
Für die Aufnahme eines [[Parallelstudium]]s bedarf es, üblicher Weise, einer Begründung. Der gesetzlichen Formulierung (gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1905314818431&jtyp=akt&jlink=p18 § 18] Absatz 2 Nummer 5 [[SächsHSG]]) nach, bedarf es der ''Zweckmäßigkeit für das Studienziel''.
Es ist davon auszugehen, dass nicht das persönlich Studienziel, sondern das Studienziel des Studienganges in die einzelnen Studierenden bereits immatrikuliert sind, gemeint ist.
Es ist unklar, wer eigentlich die ''Zweckmäßigkeit'' oder ''einen Mangel der Zweckmäßigkeit'' nachweisen muss. Aus der gesetzlichen Formulierung ''Einem Studienbewerber ist die Immatrikulation in einen Studiengang zu versagen, wenn er bereits an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und ein Parallelstudium für das Studienziel nicht zweckmäßig ist'' (gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1905314818431&jtyp=akt&jlink=p18 § 18] Absatz 2 Nummer 5 [[SächsHSG]]) könnte interpretiert werden, dass die Hochschule die Nachweis führen muss.
Der gesetzlichen Formulierung (gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1905314818431&jtyp=akt&jlink=p18 § 18] Absatz 2 Nummer 5 [[SächsHSG]]) nach, sollte Bestandteil der Begründung von Studierenden für ein [[Parallelstudium]] inhaltlich mindestens folgendes sein.
: ''Die Aufnahme des [[Parallelstudium]]s an Ihrer Hochschule ist zweckmäßig für das Erreichen meines angestrebten Studienziels. Die Einrichtungen ihrer Hochschule möchte ich nutzen, um benötigte Kompetenzen für mein Studium zu erwerben und zu vertiefen.''


== an anderen Hochschulen ==
== an anderen Hochschulen ==
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===== Grundlage TU Dresden =====
===== Grundlage TU Dresden =====
* [http://www.stura.htw-dresden.de/andere/andere-hochschulen/tu-dresden/immatrikulationsordnung Immatrikulationsordnung TU Dresden]
* [http://www.stura.htw-dresden.de/members/MichaelIwanow/immao_tud_2012/Immatrikulationsordnung_2012.pdf ImmaO der TU Dresden]
** § 8 Absatz 3 [http://www.stura.htw-dresden.de/andere/andere-hochschulen/tu-dresden/immatrikulationsordnung Immatrikulationsordnung TU Dresden]
** § 8 Absatz 3 [http://www.stura.htw-dresden.de/members/MichaelIwanow/immao_tud_2012/Immatrikulationsordnung_2012.pdf ImmaO der TU Dresden]
** § 18 Übergangsregelungen [http://www.stura.htw-dresden.de/andere/andere-hochschulen/tu-dresden/immatrikulationsordnung Immatrikulationsordnung TU Dresden] Änderungen
** § 18 Übergangsregelungen [http://www.stura.htw-dresden.de/members/MichaelIwanow/immao_tud_2012/Immatrikulationsordnung_2012.pdf ImmaO der TU Dresden] Änderungen


== an unserer HTW Dresden ==
== an unserer HTW Dresden ==
§ 1 Abs. 4 [[ImmaO]] HTW Dresden lautet:
Gemäß § 1 Abs. 4 der [[ImmaO]] der HTW Dresden lautet:
: <tt>Studierende einer anderen Hochschule können an der HTW Dresden immatrikuliert werden, wenn der Studiengang ein gleichzeitiges Studium an beiden Hochschulen erfordert (Parallelstudium).</tt>


=== Semesterticket zum [[Parallelstudium]] an unserer HTW Dresden ===
Studierende einer anderen Hochschule können an der HTW Dresden immatrikuliert werden, wenn der Studiengang ein gleichzeitiges Studium an beiden Hochschulen erfordert (Parallelstudium).  
Es muss geprüft werden, ob es Kriterien geben könnte, die das Beziehen (wohl als Nachkauf) vom [[Semesterticket]] ausschließt. Üblicher Weise haben die [[Studentinnen und Studenten]] vom [[Parallelstudium]] mindestens folgenden Status:
* (auch) [[Immatrikulation|immatrikuliert]] an unserer [[HTW Dresden]];
* [[Studium in Vollzeit]];
* ….


Dieser Artikel wird im WS2012/13 ergänzt durch einen betroffene Personen oder durch Referat Studium.
[[Kategorie:Studienvielfalt]]
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[[Kategorie:Prüfungen]]
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