Bearbeiten von „Parallelstudium“
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Der gesetzlichen Formulierung (gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1905314818431&jtyp=akt&jlink=p18 § 18] Absatz 2 Nummer 5 [[SächsHSG]]) nach, sollte Bestandteil der Begründung von Studierenden für ein [[Parallelstudium]] inhaltlich mindestens folgendes sein. | Der gesetzlichen Formulierung (gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1905314818431&jtyp=akt&jlink=p18 § 18] Absatz 2 Nummer 5 [[SächsHSG]]) nach, sollte Bestandteil der Begründung von Studierenden für ein [[Parallelstudium]] inhaltlich mindestens folgendes sein. | ||
: ''Die Aufnahme des [[Parallelstudium]]s an Ihrer Hochschule ist zweckmäßig für das Erreichen meines angestrebten Studienziels. Die Einrichtungen ihrer Hochschule möchte ich nutzen, um benötigte Kompetenzen für mein Studium zu erwerben | : ''Die Aufnahme des [[Parallelstudium]]s an Ihrer Hochschule ist zweckmäßig für das Erreichen meines angestrebten Studienziels. Die Einrichtungen ihrer Hochschule möchte ich nutzen, um benötigte Kompetenzen für mein Studium zu erwerben.'' | ||
== an anderen Hochschulen == | == an anderen Hochschulen == |