Bearbeiten von „Parallelstudium“
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Der gesetzlichen Formulierung (gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1905314818431&jtyp=akt&jlink=p18 § 18] Absatz 2 Nummer 5 [[SächsHSG]]) nach, sollte Bestandteil der Begründung von Studierenden für ein [[Parallelstudium]] inhaltlich mindestens folgendes sein. | Der gesetzlichen Formulierung (gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1905314818431&jtyp=akt&jlink=p18 § 18] Absatz 2 Nummer 5 [[SächsHSG]]) nach, sollte Bestandteil der Begründung von Studierenden für ein [[Parallelstudium]] inhaltlich mindestens folgendes sein. | ||
: ''Die Aufnahme des [[Parallelstudium]]s an Ihrer Hochschule ist zweckmäßig für das Erreichen meines angestrebten Studienziels. Die Einrichtungen ihrer Hochschule möchte ich nutzen, um benötigte Kompetenzen für mein Studium zu erwerben | : ''Die Aufnahme des [[Parallelstudium]]s an Ihrer Hochschule ist zweckmäßig für das Erreichen meines angestrebten Studienziels. Die Einrichtungen ihrer Hochschule möchte ich nutzen, um benötigte Kompetenzen für mein Studium zu erwerben.'' | ||
== an anderen Hochschulen == | == an anderen Hochschulen == | ||
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===== Grundlage TU Dresden ===== | ===== Grundlage TU Dresden ===== | ||
* [http://www.stura.htw-dresden.de/ | * [http://www.stura.htw-dresden.de/members/MichaelIwanow/immao_tud_2012/Immatrikulationsordnung_2012.pdf ImmaO der TU Dresden] | ||
** § 8 Absatz 3 [http://www.stura.htw-dresden.de/ | ** § 8 Absatz 3 [http://www.stura.htw-dresden.de/members/MichaelIwanow/immao_tud_2012/Immatrikulationsordnung_2012.pdf ImmaO der TU Dresden] | ||
** § 18 Übergangsregelungen [http://www.stura.htw-dresden.de/ | ** § 18 Übergangsregelungen [http://www.stura.htw-dresden.de/members/MichaelIwanow/immao_tud_2012/Immatrikulationsordnung_2012.pdf ImmaO der TU Dresden] Änderungen | ||
== an unserer HTW Dresden == | == an unserer HTW Dresden == | ||
§ 1 Abs. 4 [[ImmaO]] HTW Dresden lautet: | Gemäß § 1 Abs. 4 der [[ImmaO]] der HTW Dresden lautet: | ||
Studierende einer anderen Hochschule können an der HTW Dresden immatrikuliert werden, wenn der Studiengang ein gleichzeitiges Studium an beiden Hochschulen erfordert (Parallelstudium). | |||
Dieser Artikel wird im WS2012/13 ergänzt durch einen betroffene Personen oder durch Referat Studium. | |||
[[Kategorie:Studienvielfalt]] | [[Kategorie:Studienvielfalt]] | ||
[[Kategorie:Prüfungen]] | [[Kategorie:Prüfungen]] |