Bearbeiten von „Prüfung

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== [[Anrechnung einer Studienleistung]] ==
== Abmelden ==
Das Abmelden von einer Prüfung erfolgt per [[#Antrag zum Abmelden von Prüfungen | Antrag]]. Der [[#Antrag zum Abmelden von Prüfungen | Antrag]] ist an das [[Prüfungsamt]] zu richten.


== [[Anerkennung einer Prüfungsleistung]] ==


== [[Prüfungsleistung]] ==
Eine Quittierung des Posteingang kann verlangt werden. Sollte das [[Prüfungsamt]] oder andere Stelle vom [[DezStud]] nicht bereit sein diese auszustellen, kann dazu ein [[Poststelle HTW Dresden#Posteingangsstempel | Posteingangsstempel der Poststelle]] ersatzweise dienen.


== [[Prüfungsfähigkeit]] ==
=== [[Antrag]] zum Abmelden von Prüfungen ===
Das Dokument ist ein Vordruck des [[DezStud]] zum [[Prüfungen#Abmelden | Abmelden von Prüfungen]]. Es ist auf der [[Website HTW Dresden]] [http://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Studium/Pruefabm.pdf zu finden].


== [[Prüfungsversuch]] ==
=== Verfahren zum Abmelden ===
Die Frist zur Abgabe [[#Antrag zum Abmelden von Prüfungen | dieses Antrag]]es ergibt sich aus der jeweiligen [[SPO]].


== [[Prüfungstermin]] ==
==== Abmelden vom ersten Prüfungsversuch ====
Das [[#Abmelden | Abmelden]] vom ersten Versuch (also ohne, dass ein Versuch vorher als [[#nicht bestanden | nicht bestanden]] gezählt wurde) ist ein Recht. Dieses kann wiederholt in Anspruch genommen werden.


== [[Abmeldung von einer Prüfung]] ==
Im Übrigen erscheint eine "Verschleppen" des Ablegens von Prüfungsleistungen wenig erstrebenswert. So kann es zu einem "Stauen" von zu erbringenden Prüfungsleistungen kommen, was eine erhöhte Belastung darstellt.


== [[Versäumnis einer Prüfung]] ==
Die Frist beträgt gemäß der [[MusterSPO]] eine Woche vor dem [[#Bekanntgabe des Termins | angekündigten Termin]].


== [[Prüfende]] ==
==== Abmelden von der ersten Wiederholungsprüfung ====
Das [[#Abmelden | Abmelden]] vom der ersten Wiederholungsprüfung ist nur möglich, wenn
# der Antrag begründet ist, um somit ein Abweichen von der Regel gemäß [[Musterstudien- und -prüfungsordnungen#§19 Wiederholung von Modulprüfungen | § 19]] [[MusterSPO]] zu rechtfertigen, und
# ein weiterer [[#Termin | Termin]] innerhalb des Jahres nach dem Ablegen des ersten Prüfungsversuches gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8321214182325&jlink=p35 § 35] Absatz 3 Satz 4 [[SächsHSG]] möglich (und möglich bereits [[#Bekanntgabe des Termins | bekanntgegeben]] ist.


== [[Prüfungsergebnis]] ==
==== Abmelden von der zweiten Wiederholungsprüfung ====
 
Das [[#Abmelden | Abmelden]] vom der zweiten Wiederholungsprüfung ist gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8321214182325&jlink=p35 § 35] Absatz 3 Satz 5 [[SächsHSG]] nicht möglich.
== [[Prüfungseinsicht]] ==
 
== [[Prüfung Externer]] ==
seit Anbeginn des Hochschulgesetzes (1993) [https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/9502.1#p32 § 32] Abs. 2 [[SHG]]
 
== Begriffe ==
<!-- Womöglich sind noch weitere Begriffe im Hochschulgesetz und in der Prüfungsordnung zu finden. -->
 
; [[Abschlussprüfung]]: ?
; [[Hochschulprüfung]]: ?
; [[Modulprüfung]]: ?
 
== Wiki ==
 
* [[:Kategorie:Prüfungen|Kategorie]]


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Prüfungsberatung]]
* [[Prüfungsberatung]]
* [[Bereich Prüfungen]]
* [[Prüfungsordnung]]
* [[Modul]]
* [[Verwaltungsverfahrensgesetz]]


[[Kategorie:Prüfungen]]
[[Kategorie:Prüfungen]]

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