Prüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Abmelden ==
== Abmelden ==
Das Abmelden von einer Prüfung erfolgt per Antrag. Dieser ist spätestens eine Woche vor der Prüfung im [[Prüfungsamt]] abzugeben. Den Antrag findet ihr auf der HTW-Homepage bzw. direkt im Prüfungsamt.
Das Abmelden von einer Prüfung erfolgt per [[#Antrag zum Abmelden von Prüfungen | Antrag]]. Der [[#Antrag zum Abmelden von Prüfungen | Antrag]] ist an das [[Prüfungsamt]] zu richten.
=== Antrag zum Abmelden von Prüfungen ===
 
 
Eine Quittierung des Posteingang kann verlangt werden. Sollte das [[Prüfungsamt]] oder andere Stelle vom [[DezStud]] nicht bereit sein diese auszustellen, kann dazu ein [[Poststelle HTW Dresden#Posteingangsstempel | Posteingangsstempel der Poststelle]] ersatzweise dienen.
 
=== [[Antrag]] zum Abmelden von Prüfungen ===
Das Dokument ist ein Vordruck des [[DezStud]] zum [[Prüfungen#Abmelden | Abmelden von Prüfungen]]. Es ist auf der [[Website HTW Dresden]] [http://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Studium/Pruefabm.pdf zu finden].
Das Dokument ist ein Vordruck des [[DezStud]] zum [[Prüfungen#Abmelden | Abmelden von Prüfungen]]. Es ist auf der [[Website HTW Dresden]] [http://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Studium/Pruefabm.pdf zu finden].
=== Verfahren zum Abmelden ===
Die Frist zur Abgabe [[#Antrag zum Abmelden von Prüfungen | dieses Antrag]]es ergibt sich aus der jeweiligen [[SPO]].
==== Abmelden vom ersten Prüfungsversuch ====
Das [[#Abmelden | Abmelden]] vom ersten Versuch (also ohne, dass ein Versuch vorher als [[#nicht bestanden | nicht bestanden]] gezählt wurde) ist ein Recht. Dieses kann wiederholt in Anspruch genommen werden. Im Übrigen erscheint eine "Verschleppen" des Ablegens von Prüfungsleitungen wenig erstrebenswert. So kann es
Die Frist beträgt gemäß der [[MusterSPO]] eine Woche vor dem [[#Bekanntgabe des Termins | angekündigten Termin]].
==== Abmelden von der ersten Wiederholungsprüfung ====
==== Abmelden von der zweiten Wiederholungsprüfung ====
Das [[#Abmelden | Abmelden]] vom der zweiten Wiederholungsprüfung ist gemäß [http://revosax.sachsen.de/Details.do?sid=8321214182325&jlink=p35 § 35] Absatz 3 Satz 5 [[SächsHSG]] nicht möglich.
== Siehe auch ==
* [[Prüfungsberatung]]


[[Kategorie:Prüfungen]]
[[Kategorie:Prüfungen]]

Version vom 21. Januar 2011, 13:26 Uhr

Abmelden

Das Abmelden von einer Prüfung erfolgt per Antrag. Der Antrag ist an das Prüfungsamt zu richten.


Eine Quittierung des Posteingang kann verlangt werden. Sollte das Prüfungsamt oder andere Stelle vom DezStud nicht bereit sein diese auszustellen, kann dazu ein Posteingangsstempel der Poststelle ersatzweise dienen.

Antrag zum Abmelden von Prüfungen

Das Dokument ist ein Vordruck des DezStud zum Abmelden von Prüfungen. Es ist auf der Website HTW Dresden zu finden.

Verfahren zum Abmelden

Die Frist zur Abgabe dieses Antrages ergibt sich aus der jeweiligen SPO.

Abmelden vom ersten Prüfungsversuch

Das Abmelden vom ersten Versuch (also ohne, dass ein Versuch vorher als nicht bestanden gezählt wurde) ist ein Recht. Dieses kann wiederholt in Anspruch genommen werden. Im Übrigen erscheint eine "Verschleppen" des Ablegens von Prüfungsleitungen wenig erstrebenswert. So kann es

Die Frist beträgt gemäß der MusterSPO eine Woche vor dem angekündigten Termin.

Abmelden von der ersten Wiederholungsprüfung

Abmelden von der zweiten Wiederholungsprüfung

Das Abmelden vom der zweiten Wiederholungsprüfung ist gemäß § 35 Absatz 3 Satz 5 SächsHSG nicht möglich.

Siehe auch