Prüfungsausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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* jeweilige [[Prüfungsordnung]]
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== Womit sollten sich [[Studentinnen und Studenten]] an den [[Prüfungsausschuss]]? ==
== Womit sollten sich [[Studentinnen und Studenten]] an den [[Prüfungsausschuss]] wenden? ==
Beim zuständigen [[Prüfungsausschuss]] kann
Beim zuständigen [[Prüfungsausschuss]] kann
* eine [[Zweitkorrektur]] der oder
* eine [[Zweitkorrektur]] der oder

Version vom 31. März 2012, 13:13 Uhr

Ein Prüfungsausschuss, kurz PA, ist eine Art Ausschuss, der Entscheidungen zu Prüfungsangelegenheiten, wie Modalitäten, Wiederholungen und Anerkennungen, trifft.

Gemäß § 34 Absatz 1 Nummer 14 SächsHSG wird der Prüfungsausschuss auch als sogenanntes Prüfungsorgan bezeichnet. Er zählt, etwa im Sinne der Nichtanrechnung der Studienzeit durch Mitwirkung, nicht als Organ der Hochschule.

Ein Prüfungsausschuss untersteht, ähnlich eine StuKo, dem jeweiligen Fakultätsrat, der die Prüfungsordnung erließ. Ein Prüfungsausschuss kann für mehrere Studiengänge (Prüfungsordnungen) zuständig sein.

Grundlage

Womit sollten sich Studentinnen und Studenten an den Prüfungsausschuss wenden?

Beim zuständigen Prüfungsausschuss kann

Prüfung schriftlich beantragt werden.

Formblätter liegen dazu aktuell nicht vor. Ein einfaches Anschreiben, in dem das eigene Anliegen geschildert wird, ist daher ausreichend.

Liste der Prüfungsausschüsse

Fakultät Vorsitzende/r Telefon Raum
Bauingenieurwesen/Architektur (B/A) Prof. Dr.-Ing. Reinhold Uhlig 2440 Z 527
Elektrotechnik (E) Prof. Dr.-Ing. Gudrun Flach 2723 Z 436
Geoinformation (GI) Prof. Dipl.-Ing. Ernst-Dietrich Hoffmeister 3418 Z 730
Gestaltung (G) Prof. Bernd Neander 2280 S 427a
Informatik/Mathematik (I/M) Information auf nicht unmittelbar einsehbar
Landbau/Landespflege (L/L) Prof. Dr. Renée Drewes-Alvarez 3530 P2 207
Maschinenbau/Verfahrenstechnik (M/V) Prof. Dr.-Ing. Florian Kramer 2330 Z 331
Wirtschaftswissenschaften (W) Prof. Dr. jur. habil. Willi Vock 2521 Z 719

Siehe auch