Prüfungsausschuss: Unterschied zwischen den Versionen

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Behandeln Fragen bzgl. Prüfungen wie Modalitäten, Wiederholungen, Anerkennungen. Sie unterliegen der [[Prüfungsordnungen | Prüfungsordnung]] der jeweiligen Fakultät.
Ein [[Prüfungsausschuss]], kurz [[PA]], ist eine Art [[Ausschuss]], der [[Entscheidung]]en zu [[Prüfung]]sangelegenheiten, wie Modalitäten, Wiederholungen und Anerkennungen, trifft.


Gemäß [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=3588314818143&jtyp=akt&jlink=p34 § 34] Absatz 1 Nummer 14 [[SächsHSG]] wird der [[Prüfungsausschuss]] auch als sogenanntes ''Prüfungsorgan'' bezeichnet. Er zählt, etwa im Sinne der [[Nichtanrechnung der Studienzeit]] durch [[Mitwirkung]], nicht als [[Organ der Hochschule]].
Ein [[Prüfungsausschuss]] untersteht, ähnlich eine [[StuKo]], dem jeweiligen [[Fakultätsrat]], der die [[Prüfungsordnung]] [[Erlass | erließ]]. Ein [[Prüfungsausschuss]] kann für mehrere [[Studiengänge]] ([[Prüfungsordnung]]en) zuständig sein.
== Grundlage ==
* [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=3588314818143&jtyp=akt&jlink=p34 § 34] Absatz 1 Nummer 14 [[SächsHSG]]
* jeweilige [[Prüfungsordnung]]
== Womit sollten sich [[Studentinnen und Studenten]] an den [[Prüfungsausschuss]] wenden? ==
Beim zuständigen [[Prüfungsausschuss]] kann
* eine [[Prüfungsergebnis#Zweitkorrektur | Zweitkorrektur]] der oder
* ein [[Widerspruch gegen eine Prüfung | Widerspruch gegen eine]]
[[Prüfung]] schriftlich beantragt werden.
[[Formblatt | Formblätter]] liegen dazu aktuell nicht vor. Ein einfaches Anschreiben, in dem das eigene Anliegen geschildert wird, ist daher ausreichend.
: siehe auch [[Prüfungsberatung/Formulare | Idee zur Erstellung von Formularen durch den StuRa]]
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== siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%BCfungsausschuss#Pr.C3.BCfungsausschuss_an_Hochschulen Wikipedia: Prüfungsausschuss an Hochschulen]
* [[Prüfung]]
* [[Prüfungsberatung]]
* [[Prüfungsberatung]]
* [[Prüfungsordnungen]]
* [[Prüfungsordnung]]
* [[Freischuss]]


[[Kategorie:Ausschuss]]
[[Kategorie:Ausschuss]]
[[Kategorie:HTW Dresden]]
[[Kategorie:HTW Dresden]]
[[Kategorie:Prüfungen]]
[[Kategorie:Prüfungen]]
[[Kategorie:Fachschaftsrat]]

Aktuelle Version vom 31. März 2012, 14:12 Uhr

Ein Prüfungsausschuss, kurz PA, ist eine Art Ausschuss, der Entscheidungen zu Prüfungsangelegenheiten, wie Modalitäten, Wiederholungen und Anerkennungen, trifft.

Gemäß § 34 Absatz 1 Nummer 14 SächsHSG wird der Prüfungsausschuss auch als sogenanntes Prüfungsorgan bezeichnet. Er zählt, etwa im Sinne der Nichtanrechnung der Studienzeit durch Mitwirkung, nicht als Organ der Hochschule.

Ein Prüfungsausschuss untersteht, ähnlich eine StuKo, dem jeweiligen Fakultätsrat, der die Prüfungsordnung erließ. Ein Prüfungsausschuss kann für mehrere Studiengänge (Prüfungsordnungen) zuständig sein.

Grundlage[Bearbeiten]

Womit sollten sich Studentinnen und Studenten an den Prüfungsausschuss wenden?[Bearbeiten]

Beim zuständigen Prüfungsausschuss kann

Prüfung schriftlich beantragt werden.

Formblätter liegen dazu aktuell nicht vor. Ein einfaches Anschreiben, in dem das eigene Anliegen geschildert wird, ist daher ausreichend.

siehe auch Idee zur Erstellung von Formularen durch den StuRa

Liste der Prüfungsausschüsse[Bearbeiten]

Fakultät Vorsitzende/r Telefon Raum
Bauingenieurwesen/Architektur (B/A) Prof. Dr.-Ing. Reinhold Uhlig 2440 Z 527
Elektrotechnik (E) Prof. Dr.-Ing. Gudrun Flach 2723 Z 436
Geoinformation (GI) Prof. Dipl.-Ing. Ernst-Dietrich Hoffmeister 3418 Z 730
Gestaltung (G) Prof. Bernd Neander 2280 S 427a
Informatik/Mathematik (I/M) Information auf nicht unmittelbar einsehbar
Landbau/Landespflege (L/L) Prof. Dr. Renée Drewes-Alvarez 3530 P2 207
Maschinenbau/Verfahrenstechnik (M/V) Prof. Dr.-Ing. Florian Kramer 2330 Z 331
Wirtschaftswissenschaften (W) Prof. Dr. jur. habil. Willi Vock 2521 Z 719

Siehe auch[Bearbeiten]