Bearbeiten von „Prüfungsberatung“
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== rechtliche Mythen == | == rechtliche Mythen == | ||
=== | === Keine Zulassung/Bestehen wegen fehlender [[Anwesenheit]] === | ||
Die Pflicht zur Anwesenheit ist nur in seltenen Ausnahmefällen gegeben. Diese muss, in der [[Studienordnung]] oder [[Prüfungsordnung]] geregelt sein. Nur diese machten eine [[Anwesenheit#Listen|Anwesenheitsliste]] notwendig und verwertbar. An | Die Pflicht zur Anwesenheit ist nur in seltenen Ausnahmefällen gegeben. Diese muss, in der [[Studienordnungen|Studienordnung]] oder [[Prüfungsordnungen|Prüfungsordnung]] geregelt sein. Nur diese machten eine [[Anwesenheit#Listen|Anwesenheitsliste]] notwendig und verwertbar. An der HTW ist das kaum der Fall. Falls solche Listen kursieren, besteht seitens der Studierenden keine Verpflichtung sich in diese einzutragen. Konkret sei auf die Aussage von Frau von Schorlemer (Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst) im sächsischen Landtag vom 10.12.2009 verwiesen. | ||
([http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Anwesenheit Quelle]) | ([http://www2.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/kss/index.php/Anwesenheit Quelle]) | ||
=== | === Kein Toilettengang während Prüfungen === | ||
Die Frage ist, welchen effektiven Vorteil man sich auf dem Weg zur und während der Benutzung der Toilette verschaffen kann. Bei hinreichend komplexen Fragestellungen wohl keinen | Die Frage ist, welchen effektiven Vorteil man sich auf dem Weg zur und während der Benutzung der Toilette verschaffen kann. Bei hinreichend komplexen Fragestellungen wohl keinen. Rechtlich sei auf folgende Normen hingewiesen: | ||
* Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB | * Körperverletzung im Amt gemäß § 340 StGB | ||
* Nötigung gemäß § 240 I StGB | * Nötigung gemäß § 240 I StGB | ||
* Beleidigung gemäß § 185 StGB | * Beleidigung gemäß § 185 StGB | ||
Das Verrichten der Notdurft gilt als etabliertes Grundrecht, so | Das Verrichten der Notdurft gilt als etabliertes Grundrecht, so kämen noch folgende in Betracht: | ||
* Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) | * Art. 3 EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) | ||
* Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) | * Art. 1 und 2 GG (Grundgesetz) | ||
[[Kategorie:Prüfungen]] | [[Kategorie:Prüfungen]] | ||
[[Kategorie:Beratung]] | [[Kategorie:Beratung]] |