Bearbeiten von „Prüfungsberatung“
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== Anfechtungsgründe == | == Anfechtungsgründe == | ||
* Rügen | * Rügen bzgl. der Aufgabenstellung müssen innerhalb eines Monats nach Abgabe der Prüfung erhoben werden (§28 PO, 70 VwGO, OVG Weimar Beschluss vom 10.09.2004 - 1 EO 1039/04). | ||
* Ausgestaltung und Gegenstände der Prüfung müssen sich an der Modulbeschreibung orientieren ( | * Ausgestaltung und Gegenstände der Prüfung müssen sich an der Modulbeschreibung orientieren (§9(2) PO) | ||
* PrüferIn muss durch den Prüfungsausschuss bestellt werden ( | * PrüferIn muss durch den Prüfungsausschuss bestellt werden (§22(1), (2) und (4) PO) | ||
* Prüfungsaufgaben müssen geeignet sein bei | * Prüfungsaufgaben müssen geeignet sein bei Kandindaten zu unterscheiden ob sie das Ausbildungsziel erreicht haben oder nicht ([http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=6%20C%203.95 BVerwG Urteil 9.8.1996 - 6 C 3/95]) | ||
[[Kategorie:Prüfungen]] | [[Kategorie:Prüfungen]] | ||
[[Kategorie:Beratung]] | [[Kategorie:Beratung]] |