Bearbeiten von „Prüfungsvorleistung

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Eine [[Prüfungsvorleistung]], kurz [[PVL]], ist ein Nachweis, der zur Zulassung zu einer Prüfung notwendig ist. Die [[Prüfungsvorleistung | PVL]] muss unbedingt erbracht sein, um die dazugehörige Prüfung ablegen zu können. Ist die [[Prüfungsvorleistung | PVL]] nicht erbracht, wird die Zulassung zur Prüfung verweigert.
Eine [[Prüfungsvorleistung]], kurz [[PVL]], ist ein Nachweis, der zur Zulassung zu einer Prüfung notwendig ist. Die [[Prüfungsvorleistung | PVL]] muss unbedingt erbracht sein muss, um die dazugehörige Prüfung ablegen zu können. Ist die [[Prüfungsvorleistung | PVL]] nicht erbracht, wird die Zulassung zur Prüfung verweigert.


Gemäß [[SächsHSG]] werden [[Prüfungsvorleistung|sie]] als ''Leistungsnachweise für die Zulassung zu einer Prüfung'' bezeichnet.
Gemäß [[SächsHSG]] werden [[Prüfungsvorleistung | sie]]en als ''Leistungsnachweise für die Zulassung zu einer Prüfung'' bezeichnet.


== Grundlage ==
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