Prozesskostenhilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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(Den einen Info-Materialeintrag doch wieder direkt Unter Weblinks gepackt.)
(Link zu Prozesskostenhilfeseite des BMJV)
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* [http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Beratungs_PKH_2016.html?nn=6765948 Brochüre zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe] des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV)
* [http://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Beratungs_PKH_2016.html?nn=6765948 Brochüre zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe] des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV)
* [http://www.deutschlandfunk.de/keine-zwei-klassen-justiz-schaffen.724.de.html?dram:article_id=246614 Hintergrundbeitrag im Deutschlandfunk: "Keine Zwei-Klassen-Justiz schaffen - Die geplante Reform der Prozesskostenhilfe stößt auf Gegenwehr" aus dem Jahr 2008]
* [http://www.deutschlandfunk.de/keine-zwei-klassen-justiz-schaffen.724.de.html?dram:article_id=246614 Hintergrundbeitrag im Deutschlandfunk: "Keine Zwei-Klassen-Justiz schaffen - Die geplante Reform der Prozesskostenhilfe stößt auf Gegenwehr" aus dem Jahr 2008]
* http://www.bmjv.de/DE/Themen/GerichtsverfahrenUndStreitschlichtung/Prozesskostenhilfe/Prozesskostenhilfe_node.html
* [http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/Erklaerung_ueber_die_persoenlichen_und_wirtschaftlichen_Verhaeltnisse_bei_Prozess_oder_Verfahrenskostenhilfe.pdf Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess - oder Verfahrenskostenhilfe"]
* [http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/Erklaerung_ueber_die_persoenlichen_und_wirtschaftlichen_Verhaeltnisse_bei_Prozess_oder_Verfahrenskostenhilfe.pdf Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess - oder Verfahrenskostenhilfe"]

Version vom 3. März 2016, 15:44 Uhr

Basierend auf der Webseite des Bundesminsiterium für Justiz und Verbraucherschutz[1], dem Wikipedia-Artikel "w:Prozesskostenhilfe" und einem Hintergrundbeitrag im Deutschlandfunk lässt sich die Prozesskostenhilfe (welche auch als "PKH" abgekürzt wird und früher als "Armenrecht" bezeichnet wurde) als Antrag auf Übernahme der Prozesskosten durch den Staat für Bedürftige beschreiben.

Ich bin allerdings kein Fachmann auf diesem Gebiet. Bei konkreten Fragen, sollte besser ein solcher befragt werden.

Möglicherweise hilft nachfragen bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie in einer Rechtsberatung, wobei auch gleich die Prozesskostenhilfe mit angesprochen werden kann.


siehe auch


Weblinks