Rücklage

Aus Wiki StuRa HTW Dresden
Version vom 12. Oktober 2011, 20:03 Uhr von PaulRiegel (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der StuRa kann und soll für die Studentinnen- und Studentenschaft, aber auch die FSRä für ihre jeweilige Fachschaft gemäß § 13 FO Rücklagen bilden.

Siehe auch