Rückmeldung/Erinnerung aller Studentinnen und Studenten

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Version vom 21. Februar 2013, 23:47 Uhr von ElisaLoewe (Diskussion | Beiträge) (Vorschlag für Text WiSe 2013/14 eingefügt)
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Sommersemester 2013

Liebe Studentin, lieber Student,

Sie sind an der HTW Dresden immatrikuliert. Die Rückmeldung zum Weiterstudium erfolgt durch Bezahlung des Semesterbeitrages. Eine Bezahlung des Semesterbeitrages [1] ist noch bis Freitag den 22.02. möglich.

Die Rückmeldung [2] sollte am Selbstbedienungsterminal mit Bezahlung per EC-Karte oder im Ausnahmefall per Überweisung vorgenommen werden.

Falls der Betrag für die Rückmeldung nicht bis zum 22.02.2013 an der HTW Dresden verbucht sein sollte, wird entsprechend der Gebührenordnung der Hochschule eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro (lt. neuer Gebührenordnung vom 21.02.2013) fällig.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sachbearbeiterinnen im Studentensekretariat.

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Mit freundlichen Grüßen
Referat Hochschulpolitik
Michael Iwanow
[1] http://www.htw-dresden.de/fileadmin/userfiles/htw/docs/Studium/PlakatRM.pdf
[2] http://www.htw-dresden.de/index/studium/studierende/studienangelegenheiten/rueckmeldung.html

Wintersemester 2013/2014

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Hallo prüfungsgeplagte Kommilitonen!

Auch wenn ihr es über das viele Lernen vielleicht vergessen habt - am XX.XX.2014 endet die Rückmeldezeit. Bis dahin muss euer Geld auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein, sonst müsst ihr eine Säumnisgebühr zahlen, schlimmstenfalls kommt es zur Exmatrikulation. Also schnell noch erledigen, falls nicht schon getan! Falls es euch aus finanziellen oder sonstigen Gründen nicht möglich sein sollte rechtzeitig zu bezahlen, gebt dem Studentensekretariat Bescheid und es wird euch eine Verlängerungsfrist gewährt. Wenn es wirklich am Geld liegen sollte, könnt ihr schauen, ob ihr die Bedingungen für einen Härtefall [1] erfüllt und einen Härtefallantrag [2] beim StuRa stellen. Gern informiert euch das Referat Soziales [3] über weitere Studienfinanzierungsmöglichkeiten.

Viele Grüße und viel Erfolg weiterhin bei den Prüfungen!

Euer StuRa

[1] http://wiki.htw.stura-dresden.de/index.php/H%C3%A4rtefallordnung/Dokument#.C2.A7_5_Antragsberechtigte [2] http://www.stura.htw-dresden.de/weitere/ausschuesse/hfa/informationen-zum-haertefall [3] http://www.stura.htw-dresden.de/stura/ref/soziales/bereich-studienfinanzierung