Rahmenfakultätsordnung HTW Dresden: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine '''Fakultätsrahmenordnung''' ist eine Rahmenordnung die den Fakultäten für die Erstellung einer Fakultätsordnung als Grundlage dienen kann. Die [[Fakultätsordnung]] wird vom jeweiligen Fakultätsrat beschlossen.
Die [[Rahmenfakultätsordnung HTW Dresden | Rahmenfakultätsordnung]] unserer [[HTW Dresden]] soll als Grundlage zur Erstellung der [[Fakultätsordnungen]] gemäß [[Grundordnung HTW Dresden/Dokument#§ 14 Fakultät | § 14]] Absatz 2 der [[Grundordnung HTW Dresden]] dienen. Sie wird vom [[Senat]] beschlossen. Es handelt sich um eine Empfehlung.
 
== Entstehung ==
Im Rahmen der Überarbeitung der [[Grundordnung HTW Dresden]] durch die Novellierung des [[Hochschulgesetz]]es 2009 wurde im Entwurf durch das [[Rektorat]] eine Formulierung hinsichtlich [[Fakultätsordnungen]] aufgenommen. Somit wurde eine Vielzahl von zu regelnden Belangen "ausgesondert". Dennoch und deswegen soll von [[zentrale Ebene | zentraler Ebene]] den [[Fakultäten]] ein gewisser "[http://de.wikipedia.org/wiki/Randbedingung Rahmen]" vorgegeben sein. Es bestand seitens der [[Hochschulleitung]] die Befürchtung, dass es anderenfalls zu einer hohen [http://de.wikipedia.org/wiki/Varianz Varianz] an Gegenständen, Ansätzen und Reglungen an den verschieden [[Fakultäten]] kommt.
 
Die ergänzende Funktion als [[GO]] [[Geschäftsordnung der Fakultäten |  der Fakultäten]] wurde auch in erwägt.
 
== siehe auch ==
* [[Senatskommission Rahmenfakultätsordnung]]


[[Kategorie:Ordnung]]
[[Kategorie:Ordnung]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Hochschulpolitik]]
[[Kategorie:Fakultäten]]

Aktuelle Version vom 19. Februar 2011, 19:31 Uhr

Die Rahmenfakultätsordnung unserer HTW Dresden soll als Grundlage zur Erstellung der Fakultätsordnungen gemäß § 14 Absatz 2 der Grundordnung HTW Dresden dienen. Sie wird vom Senat beschlossen. Es handelt sich um eine Empfehlung.

Entstehung[Bearbeiten]

Im Rahmen der Überarbeitung der Grundordnung HTW Dresden durch die Novellierung des Hochschulgesetzes 2009 wurde im Entwurf durch das Rektorat eine Formulierung hinsichtlich Fakultätsordnungen aufgenommen. Somit wurde eine Vielzahl von zu regelnden Belangen "ausgesondert". Dennoch und deswegen soll von zentraler Ebene den Fakultäten ein gewisser "Rahmen" vorgegeben sein. Es bestand seitens der Hochschulleitung die Befürchtung, dass es anderenfalls zu einer hohen Varianz an Gegenständen, Ansätzen und Reglungen an den verschieden Fakultäten kommt.

Die ergänzende Funktion als GO der Fakultäten wurde auch in erwägt.

siehe auch[Bearbeiten]