Raumbenutzung: Unterschied zwischen den Versionen

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(Verweis auf die Raumnutzungsordnung der HTW Dresden)
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*Grundsätzlich sollte die Beantragung (bis zur Genehmigung) von Räumen bei der [[Raumantrag#Zuständigkeit|Hausverwaltung]] vom [[Referat Verwaltung#allgemeine Aufgaben|Referat Verwaltung]]  erledigen werden. In Ausnahmen kann diese auch durch die Verantwortlichen selbst erbracht werden, jedoch ist hierbei das [[Referat Verwaltung]] zu Kenntnis zu setzen.
*Grundsätzlich sollte die Beantragung (bis zur Genehmigung) von Räumen bei der [[Raumantrag#Zuständigkeit|Hausverwaltung]] vom [[Referat Verwaltung#allgemeine Aufgaben|Referat Verwaltung]]  erledigen werden. In Ausnahmen kann diese auch durch die Verantwortlichen selbst erbracht werden, jedoch ist hierbei das [[Referat Verwaltung]] zu Kenntnis zu setzen.
*Grundsätzlich sollten Veranstaltungen der studentischen Vertretungen als ''[[Raumantrag#hochschulintern|hochschulintern]]'' angegeben werden.
*Grundsätzlich sollten Veranstaltungen der studentischen Vertretungen als ''[[Raumantrag#hochschulintern|hochschulintern]]'' angegeben werden.
==Raumnutzungsordnung HTW Dresden==
[http://www.htw-dresden.de/hi/VW/2_8_Raumnutzungsordnung.pdf 2.8.] des [http://www.htw-dresden.de/hi/Handbuch.html Verwaltungshandbuches der HTW Dresden]

Version vom 8. Juli 2009, 14:11 Uhr

Beantragung HTW Dresden

  • Grundsätzlich sollte die Beantragung (bis zur Genehmigung) von Räumen bei der Hausverwaltung vom Referat Verwaltung erledigen werden. In Ausnahmen kann diese auch durch die Verantwortlichen selbst erbracht werden, jedoch ist hierbei das Referat Verwaltung zu Kenntnis zu setzen.
  • Grundsätzlich sollten Veranstaltungen der studentischen Vertretungen als hochschulintern angegeben werden.

Raumnutzungsordnung HTW Dresden

2.8. des Verwaltungshandbuches der HTW Dresden