Bearbeiten von „Rechtsberatung“
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Prozesskostenhilfe, abgekürzt [[PKH]] und früher als ''Armenrecht'' bezeichnet, kann als Antrag auf Übernahme der Prozesskosten durch den Staat für Bedürftige beschrieben werden. | Prozesskostenhilfe, abgekürzt [[PKH]] und früher als ''Armenrecht'' bezeichnet, kann als Antrag auf Übernahme der Prozesskosten durch den Staat für Bedürftige beschrieben werden. | ||
Es sollte zuvor geprüft werden, ob eine (bereits bestehende) Rechtsschutzversicherung oder eine andere Stelle die Kosten übernehmen würde - etwa Gewerkschaften, Mietervereine oder Sozialverbände. | |||
Es sollte zuvor geprüft werden, ob | |||
Das Nachfragen bei [[Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte]] kann helfen. Dabei sollte gleich die Prozesskostenhilfe mit angesprochen werden. | Das Nachfragen bei [[Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte]] kann helfen. Dabei sollte gleich die Prozesskostenhilfe mit angesprochen werden. |